Stützunterschrift eines gekündigten MA?
Moin, ich hab noch ne Frage zum Thema BR-Wahl. Einem MA ist gekündigt worden. Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, jedoch hat der MA Kündigungsschutzklage erhoben. Da er nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist, hat der MA sein aktives Wahlrecht verloren, ist jedoch weiterhin wählbar. Aber wie sieht das jetzt mit Stützunterschriften aus? Darf dieser MA sich selbst bzw. andere Kandidaten mit seiner Unterschrift unterstützen?
Community-Antworten (1)
27.05.2008 um 17:40 Uhr
@Nathan, darf er bzw. darf er! Er darf noch mehr, er darf auch Stützunterschriften bei seinen (ehemaligen?) Kollegen im Betrieb einholen, solange noch kein "abschliessendes Ergebnis" vom Gericht ausgesprochen ist. .....sagt zumindest Däubler im § 20 BetrVG - II. Verbot der Wahlbehinderung und unzulässigen Wahlbeeinflussung, RN. 14
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