Guten Tag zusammen,

unser alte BR hatte aufgrund § 13 Absatz 2 Punkt 2 BetrVG zu einer ausserordentlichen BR-Wahl aufgerufen. Die Wahl fand am 7.4.08 statt. Am 8.4. wurde das Wahlergebnis bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand hatte die Mitglieder des neuen BR zur konstituierenden Sitzung am 11.4. zusammen gerufen.

Am 9.4. hat der alte BR noch eine ausserordentliche Sitzung einberufen und Beschlüsse zu 3 Einstellungen bzw. einer Versetzung gefasst. Die diesbzgl. Anträge des Arbeitgebers stammen vom 2.4. und 9.4. (je 2).

Frage: ist dies rechtlich zulässig oder hätte diese Sitzung nicht mehr stattfinden dürfen, da die Amtszeit des alten BR abgelaufen war ? Sind die getroffenen Beschlüsse rechtswirksam ?

Danke im voraus.

Gruss Michael