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Übergang nach BR-Wahl

M
MickyP
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

unser alte BR hatte aufgrund § 13 Absatz 2 Punkt 2 BetrVG zu einer ausserordentlichen BR-Wahl aufgerufen. Die Wahl fand am 7.4.08 statt. Am 8.4. wurde das Wahlergebnis bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand hatte die Mitglieder des neuen BR zur konstituierenden Sitzung am 11.4. zusammen gerufen.

Am 9.4. hat der alte BR noch eine ausserordentliche Sitzung einberufen und Beschlüsse zu 3 Einstellungen bzw. einer Versetzung gefasst. Die diesbzgl. Anträge des Arbeitgebers stammen vom 2.4. und 9.4. (je 2).

Frage: ist dies rechtlich zulässig oder hätte diese Sitzung nicht mehr stattfinden dürfen, da die Amtszeit des alten BR abgelaufen war ? Sind die getroffenen Beschlüsse rechtswirksam ?

Danke im voraus.

Gruss Michael

6.83602

Community-Antworten (2)

W
Werner

09.05.2008 um 09:30 Uhr

Moin MickyP, ihr wart vom 08.04. bis zum 11.04. rein rechtlich ein betriebsratsloser Betrieb. Ergo: Die Beschlüße wären rechtlich nicht haltbar. Die Amtszeit des das Amt nur gemäß § 13 BetrVG fortführenden Betriebsrats endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Tag der konstituierenden Sitzung sollte am gleichen Tag stattfinden, damit keine Zeit eintritt, in der der Arbeitgeber am Betriebsrat vorbei handeln kann.

R
radoplan

09.05.2008 um 14:06 Uhr

@Werner

Das ist nur teilweise richtig, denn die Einladung zu der konstituierenden Sitzung muß innerhalb 1 Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und nach Annahme des Mandates durch die neu gewählten BR-Mitglieder erfolgen. Eine konstituierende Sitzung am Wahltag ist m.E. nicht sinnvoll, da der WV noch nicht weis, wer im neuen BR ist.

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