Erstellt am 01.05.2008 um 09:57 Uhr von carrie
Das ist das einzige, was ich gefunden habe:
>> Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet zunächst die Sitzung. Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Wahlleiter
für die Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden und seines/ihrer Stellvertreters/- in. Der Vorsitzende des Wahlvorstands
kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, es sei denn, er ist gleichzeitig neues Betriebsratsmitglied.
Erstellt am 01.05.2008 um 14:15 Uhr von theodor
Hallo akja,
das steht alles in den §§ 16-18 BetrVG. Der Betriebsrat bestellt (=wählt) durch Beschluss die Mitglieder (in der Regel 3) des Wahlvorstands. Dazu kann er jeden wahlberechtigten Mitarbeiter nehmen, natürlich auch jedes BR-Mitglied, auch Wahlkandidaten. Welches Mitglied des Wahlvorstands den Vorsitzenden macht, bestimmt nicht der Wahlvorstand, sondern der BR durch Beschluss und das kann auch der BR-Vorsitzende sein.
Das ist in den meisten Betrieben der Regelfall.
MfG
Theodor
Erstellt am 02.05.2008 um 00:12 Uhr von Abakus
@carrie
Deine Antwort geht völlig an der Frage vorbei. Akja fragte nach dem "Wahlleiter" (Wahlvorstand) zur Betriebsratswahl und nicht nach der konstituierenden Sitzung.
Wie Theodor schon schrieb, ist die Antwort auf die Frage JA.