Erstellt am 21.11.2013 um 10:53 Uhr von thomasi
Warum glaubst Du denn den Antworten nicht? Wie kommst Du auf Deine falsche Annahme? Lese doch einfach einmal die ersten §§ des BetrVG und der WO.
Erstellt am 21.11.2013 um 10:53 Uhr von thomasi
Erstellt am 21.11.2013 um 11:05 Uhr von Oblatixx
> Ich meine aber, das geht nicht
Und worauf stützt sich Deine Meinung?
Bauchgefühl?
Dann liegste vollkommen falsch. Die Antworten waren richtig!
Erstellt am 21.11.2013 um 11:05 Uhr von stefaniewolf
**thomasi**. Ich habe nachgelesen, verstehe es aber anderst, wie mir hier geantwortet wird. Ich will es ja verstehen, deswegen frage ich nach. Ist das nicht erlaubt? Oder bin ich dir zu nahe getreten? Dann tut es mir leid. Ich dachte und denke, man darf hier nachfragen wenn man was nicht selbst regeln kann.
Zum Seminar von dem Wahlausschuss war ich nicht, bin ja keiner gewesen.
Erstellt am 21.11.2013 um 11:07 Uhr von stefaniewolf
Oblatixx
ich habe es so verstanden, dass ein Wahlleiter kein BRMitglied werden kann. Wenn er sich doch aufstellen lässt und nach der Wahl dies keiner anfechtet, innerhalb von 14 Tagen, dann wird es so hin genommen. Das ist mein Problem ????
Erstellt am 21.11.2013 um 11:12 Uhr von Oblatixx
Wenn es dir nicht möglichist, die gesetze richtig zu interpretieren, dann bleibt Dir nur der Glaube.
Also glaub uns einfach was.
Wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, darf AUF JEDEN FALL auch selbst kandidieren, sich selbst wählen und auch BR-Vorsitzender werden.
Erstellt am 21.11.2013 um 11:17 Uhr von tommyh
Hallo stefanie!
Ja auch von mir noch mal: Durch die Teilnahme am Wahlvorstand verliert kein Arbeitnehmer seine Wählbarkeit!!!!
Durch welche § bist Du denn zur Deiner Meinung gekommen?
L.G. Tommy
Erstellt am 21.11.2013 um 13:02 Uhr von Nubbel
auch die mitglieder des wahlvorstandes können sich zur wahl aufstellen lassen
Erstellt am 21.11.2013 um 14:05 Uhr von Lexipedia
oder genauso im Umkehrschluss zu Nubbel:
Wer im Betriebsrat ist - auch der Betriebsratsvorsitzende kann und darf sich als Wahlvorstand wählen lassen!
Erstellt am 21.11.2013 um 15:17 Uhr von Hartmut
Hallo stefaniewolf, die konstituierende Sitzung wird ja vom Vorsitzenden (m/w) des Wahlausschusses geleitet, bis dieser abgibt an den Wahlleiter (m/w). Der Wahlleiter wiederum wird vom neuen BR aus dessen Mitte gewählt. Darum muss er auch nicht zum BR kandidieren, er ist ja bereits drin!
Eventuell meintest du etwas anderes, nämlich ob der Wahlleiter auch zum BRV bzw. SBRV kandidieren kann? Ja, kann er.
Erstellt am 21.11.2013 um 18:21 Uhr von nicoline
Hallo stefaniewolf,
ich habe den Verdacht, dass Du hier einige Begrifflichkeiten nicht richtig verstanden hast bzw. sie durcheinander bringst.
Wahlvorstand => ist ein Gremium, keine Person und wird gebildet um die BR Wahl durchzuführen, muss immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen, hat mindestens 3 Mitglieder. Voraussetzung um Mitglied in diesem Gremium werden zu können ist einzig, das man wahlberechtigt ist und das ist mit Sicherheit bei allen BRM der Fall, so dass jedes BRM, einschl. BRV und Stellvertreter in den Wahlvorstand bestellt werden und dort
auch Vorsitzender werden kann.
Vorsitzender des Wahlvorstandes => hat bestimmte Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes, u.a. die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR zu leiten, bis aus dessen Mitte ein Wahlleiter gewählt wurde. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes kann nur dann zum Wahlleiter gewählt werden, wenn er Mitglied des neuen BR ist, ansonsten endet mit der Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlleiter das Amt des Wahlvorstandes und er muss die Sitzung verlassen.
Wahlleiter => leitet dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR und die Wahl des BRV und Stellv. und evtl. weiterer Funktionen.
Edit: Das Wichtigste fast vergessen: BRM kann jede/r werden, der/die Voraussetzungen des § 8 BetrVG erfüllt, auch, wenn er/sie im Wahlvorstand ist.
Hast Du jetzt Klarheit oder ist noch eine Frage offen?
Erstellt am 22.11.2013 um 11:23 Uhr von stefaniewolf
Vielen lieben dank an alle :)) Ja, ich habe was durcheinander gebracht. ~~nicoline, du hast recht~~
Habe jetzt den Durchblick.
Danke auch an Diejenigen, die Geduld mit mir hatten :)