Neuwahlen - Wenn sich zwei Niederlassungen zusammenschließen und in der einen ist ein BR vorhanden?
Wenn sich zwei Niederlassungen zusammenschließen und in der einen ist ein BR vorhanden, muß dann neu gewöhlt werden ???
Community-Antworten (1)
13.03.2008 um 08:56 Uhr
Moin Sam, schau Dir mal die §§21 +21a BetrVG an, da steht alles was Du brauchst!
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