GBR / Gründung eines neuen BR
Hallo Kollegen, wer kann mir weiter helfen...???
In unserem Unternehmen, welches 5 Niederlassungen in Deutschland hat, gibt es 3 Niederlassungen mit Betriebsrat. Schlussfolgend haben wir auch einen Gesamtbetriebsrat und einen Wirtschaftsausschuss.
Jetzt hat sich die 4. Niederlassungen dazu entschlossen, einen Betriebsrat zu gründen. Diese Niederlassung hat ca.55 Mitarbeiter. Jetzt ist ein Mitarbeiter der 4. Niederlassung an den GBR herangetreten und möchte, dass dieser die BR- Wahl in die Hand nimmt. Da unser GBR- Vorsitzender im Krankenstand ist, möchte ich nun wissen, welche Aufgaben der GBR, bei dieser Wahl bzw. deren Vorbereitung wahrzunehmen hat...!
Kann mir jemannt hier den Werdegang aufzeichnen, um diese Wahl auch zum erfolg zu führen...
Danke im Voraus.....
Gruß
lfBRmuc
Community-Antworten (1)
24.06.2009 um 20:06 Uhr
Nach § 17 BetrVG kann der Gesamtbetriebsrat in bisher betriebsratslosen Betrieben eine Betriebsratswahl initiieren dazu bestellt der GBR einen wahlvorstand dieser lässt sich schulen und führt, nachdem er gelernt hat, wie es geht, dann die wahl durch.........
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