Niederlassungen - wie weit müssen die vom Hauptsitz entfernt sein, damit ein eigener BR gewählt werden darf?
Hallo wir wollen wieder einen Betriebsrat gründen. Einer wurde schon durch ein Arbeitsgericht aufgelöst. Wir haben eine Hauptfirma und 4 Niederlassungen in Deutschland Jetzt wollen wir in der Hauptfirma mit zwei Niederlassungen einen BR. wählen. Geht laut VERDI. Wer weis wie weit die Niederlassungen von der Hauptfirma weg sein dürfen das wir noch 1 Niederlassung vielleicht mit dazu nehmen können. Sorry ich kann hier die Orte nicht sagen.
Community-Antworten (1)
03.05.2006 um 21:14 Uhr
Die Entfernung spielt keine Rolle, wenn ein BR gem. §4 BetrVG gewählt werden soll. Die Mitarbeiter in den NL müssen nur formlos entsprechend abstimmen.
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