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Termin für die konstituierende Sitzung?

J
janin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

könnte mir jemand helfen?

Bei uns findet BR-Wahl statt (zu wenig Mitglieder im alten BR)

Die konstituierende Sitzung muss innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag stattfinden. Es sind leider in diesem Zeitraum viele Kollegen in Urlaub.

Kann die Wahl angefochten werden, wenn die Sitzung nach dem Ablauf einer Woch stattfinden? Gibt es sonstige Konsequenzen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Janin

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B

11.03.2008 um 11:54 Uhr

Das ist nicht ganz richtig, was du schreibst. Innerhalb von einer Woche nach der Wahl muss zur konst. Sitzung eingeladen werden, eine Frist wann diese stattfindet steht nicht im BetrVG. Zu lange solltet ihr dennoch nicht warten.

W
Werner

11.03.2008 um 11:56 Uhr

Moin janin, der Wahlvorstand hat die Mitglieder des gewählten Betriebsrats unter Mitteilung von Ort, Termin und Tagesordnung innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats "einzuladen" (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). So ist es richtig!

J
janin

11.03.2008 um 11:58 Uhr

Danke! Das bedeutet, dass "die Sitzung einberufen" als zur Sitzung einladen und nicht als Sitzung stattfinden zu interpretieren ist!

LG

Janin

W
Werner

11.03.2008 um 12:01 Uhr

JA das stimmt! Ihr solltet jedoch sehr zeitnah die Konstituierung durchführen, um die Handlungsfähigkeit des BR nicht unnötig herauszuzögern.

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