Erstellt am 11.03.2008 um 10:54 Uhr von Frank B
Das ist nicht ganz richtig, was du schreibst. Innerhalb von einer Woche nach der Wahl muss zur konst. Sitzung eingeladen werden, eine Frist wann diese stattfindet steht nicht im BetrVG. Zu lange solltet ihr dennoch nicht warten.
Erstellt am 11.03.2008 um 10:56 Uhr von Werner
Moin janin,
der Wahlvorstand hat die Mitglieder des gewählten Betriebsrats unter Mitteilung von Ort, Termin und Tagesordnung innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats "einzuladen" (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
So ist es richtig!
Erstellt am 11.03.2008 um 10:58 Uhr von janin
Danke! Das bedeutet, dass "die Sitzung einberufen" als zur Sitzung einladen und nicht als Sitzung stattfinden zu interpretieren ist!
LG
Janin
Erstellt am 11.03.2008 um 11:01 Uhr von Werner
JA das stimmt!
Ihr solltet jedoch sehr zeitnah die Konstituierung durchführen, um die Handlungsfähigkeit des BR nicht unnötig herauszuzögern.