Das ist meine erste Wahl und in der Vergangenheit gab es wohl immer wieder Versuche der Anfechtungen. Wir haben die Wählerliste vom Arbeitgeber erhalten. Leider enthielt diese viele Fehler, was mich verunsicherte. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen geprüft.
Jetzt hab ich unterschiedliche Infos im Netz gefunden und bin noch mehr verunsichert.
Wir wählen nach DrittelbG. Jetzt meine Fragen: Was passiert eigentlich, wenn dem Betriebswahlvorstand nachträglich auffällt, dass Mitarbeiter in der Liste fehlen? Kann er die einfach selbstständig mit Beschluss hinzufügen?Wie lange kann der Betriebswahlvorstand problemlos Änderungen in der Wählerliste durchführen? Wieso wird geschrieben, dass es innerhalb 2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens möglich ist? Dürfen nach WODrittelbG Paragraph 6 nicht Einsprüche nur innerhalb 1 Woche seit Erlass des Wahlausschreibens eingelegt werden?