Erstellt am 28.09.2019 um 11:31 Uhr von Heibertshausen
Hatte eurer Wahlvorstand keine Schulung ?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wahlvorstand alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ihr erhaltet die Infos und hab richtigerweise nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und dann die Wählerliste fristgemäß ausgehängt.
Gegen diese Liste kann innerhalb einer testgelegten Frist Einspruch auf Fehlerhaftigkeit erhoben werden.
Der Wahlvorstand muss gewährleistet, das am Tag der Wahl die Liste ALLE Wahlberechtigte enthält.
Heißt: Liste wird erstmals ausgehängt und bleibt, wenn kein Einspruch kommt, bis kurz vor der Wahl unverändert hängen. Parallel dazu hat der Wahlvorstand eine "Arbeitsliste"
regelmäßig dem aktuellen Personalbestand angepasst und hängt am Wahltag eine aktualisierte Wählerliste aus. So ist gewährleistet, das alle Wahlberechtigten am Wahltag auf der Liste erscheinen, der Wahlvorstand hat seinen Job gemacht und ist somit nicht anfechtbar.
Erstellt am 28.09.2019 um 12:24 Uhr von Verschreckt
Vielen Dank für die Antwort. Ja, wir hatten eine Schulung, die aber rückwirkend betrachtet, besser hätte sein können oder sogar müssen.
Leider hapert es auch an der Bereitstellung der Personsldaten. Eintritte und Austritte erhalten wir teilweise erst nach Tagen und mehrmaliger Aufforderung und dann auch ohne Geburtsdaten oder die Info, ob die Person volljährig ist, gemeldet.
Ich hatte das in der Schulung so verstanden, dass der BWV die Wählerliste per Beschluss um die Ein- und Austritte erweitert und dann neu ausdruckt und nicht erst zum Wahltag eine Liste mit den kompletten Änderungen, also die abschließende Liste?
Erstellt am 29.09.2019 um 17:51 Uhr von celestro
"Ich hatte das in der Schulung so verstanden, dass der BWV die Wählerliste per Beschluss um die Ein- und Austritte erweitert und dann neu ausdruckt und nicht erst zum Wahltag eine Liste mit den kompletten Änderungen, also die abschließende Liste?"
Das hast Du soweit richtig verstanden. Man sollte die Liste auch während der Zeit stets aktuell halten.