Rücktritt des Vorsitzenden
Hallo unser Betriebsratvorsitzender ist zurückgetreten! Nun wurde ruckzuck ein neuer gewählt. Auf den Stimmzetteln waren alle ordentlichen Mitglieder aufgelistet. Ein ordentliches Mitglied war aber nicht anwesend, statt dessen war ein Ersatzmitglied dafür geladen, der auch gewählt hat. Ist die Wahl trotzdem Gültig? Habe leider nichts darüber gefunden in Büchern etc. Wer kann helfen?
Community-Antworten (11)
22.01.2008 um 10:59 Uhr
Absolut ja!
Wenn ein oder mehrere ordentliche Mitglieder verhindert sind, rücken Ersatzmitlgieder nach - mit allen Rechten und Pflichten. Der Betriebsrat besteht dann für diese Zeit aus den nicht verhinderten ordentlichen Mitgliedern und den nachgerückten Ersatzmitgliedern. Sofern die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht ist, sind seine Beschlüsse und Abstimmungen gültig.
Entsprechend siehe: § 29 Abs. 2 BetrVG (Wahl des Vorsitzenden auf der konstituierenden Sitzung des BR, Verfahrensweise bei Verhinderung von ordentlichen Mitgliedern)
22.01.2008 um 11:03 Uhr
Hola, vorsicht mit dem "Absolut". War die Ladung des Ersatzmitglieds denn auch rechtens? Da stand nur ein BRM war nicht anwesend. Lag denn ein tatsächlicher Verhinderungsgrund vor? Stand die Wahl auf der Tagesordnung? Ging die allen BRM + Ersatzmitglied rechtzeitig zu? So sicher bin ich mir nach den 3 Zeilen da oben lange nicht
22.01.2008 um 11:06 Uhr
Hmmm... stimmt.
Aber immerhin steht da: Das Ersatzmitglied war geladen - also scheint es rechtens ;-)
22.01.2008 um 11:29 Uhr
Erklärung von Recht und Pflicht
Das ordentliche Mitglied war erkrankt. Das Ersatzmitglied wurde kurz vor der Sitzung/Wahl Eingeladen. Eine Schriftliche Einladung zu dieser Wahl war niemanden vorausgegangen. Einladung dazu erfolgte Telefonisch. Das Eratzmitglied stand nicht auf den Wahlzetteln, wohl aber das ordentliche Mitglied (Krank) das sich ja auch hätte als Vorsitzender zur Wahl hätte stellen können!
22.01.2008 um 11:52 Uhr
@Recht und Pflicht "[...]wohl aber das ordentliche Mitglied (Krank) das sich ja auch hätte als Vorsitzender zur Wahl hätte stellen können!" Dann hätte das verhinderte BRM das im Vorfeld klären müssen.
22.01.2008 um 12:04 Uhr
wurde denn auch das erkrankte brm von der wahl informiert? krankheit ist zwar ein verhinderungsgrund, dieser ist aber nicht zwingend. soll heißen, wenn er möchte kann er trotzdem an sitzungen teilnehmen, er/sie muss es nur vorher dem brv anzeigen. das geht natürlich nur wenn er/sie auch weiß, dass eine sitzung stattfindet. einen dringenden fall sehe ich hier nicht, also hätten sowohl ladung als auch tagesordnung der schriftform bedurft (siehe dkk §29 rn 18) sieht für mich so aus als wäre nicht ordnungsgemäß geladen worden. würde aber empfehlen einen anwalt dazuzuziehen
22.01.2008 um 12:16 Uhr
Ich finde es anrüchig, wenn einem Fragesteller unterstellt wird Fehler begangen zu haben, ohne die genauen Sachverhältnisse zu kennen. Sicher gibt es viele § die beachtet werden müssen. Aber der BRV war zurückgetreten, und ein neuer ist gewählt. Wenn es niemanden stört das jetzt eben ein anderer den Vorsitz macht, braucht man auch nicht nachfragen. Wenn es jemanden stört, kann er ja in den Unterlagen nachsehen, ob alles in Ordnung war. Dann muss man aber immer noch abwägen, ob bei einem Fehler irgend etwas durch eine nochmalige Neuwahl des BRVs geändert wird. Vermutlich wird selbst bei einem Fehler der gleiche als BRV gewählt werden. Also blos nicht mit solchen SPrüchen wie " Einen Anwalt suchen und ja alles überprüfen lassen". Kümmert Euch um die wesentlichen Dinge die für die Belegschaft wichtig sind.
22.01.2008 um 14:17 Uhr
um zu erkennen, ob ein fehler vorliegt, muss man erstmal wissen wie es richtig geht. anscheinend ist ja irgendjemandem etwas sauer aufgestoßen, sost wäre die frage überflüssig gewesen. oder aber da möchte jemand sicher gehen, dass die wahl rechtens war. auch dazu muss er wissen wie es richtig geht. da auch ich mir nicht völlig sicher war kam der hinweis mit dem anwalt. lieber betriebsrat, anwälte sind keine bösen menschen. selten sind BR absolut sicher im umgang mit gesetzen. da hilft dann ein anwalt, das is nich böse noch anrüchig noch diskriminierend oder was immer dir dazu einfällt
22.01.2008 um 17:39 Uhr
Original -->Ein ordentliches Mitglied war aber nicht anwesend, statt dessen war ein Ersatzmitglied dafür geladen, der auch gewählt hat. Ist die Wahl trotzdem Gültig?
Antwort-->Absolut ja!
Wenn ein oder mehrere ordentliche Mitglieder verhindert sind, rücken Ersatzmitlgieder nach - mit allen Rechten und Pflichten. Der Betriebsrat besteht dann für diese Zeit aus den nicht verhinderten ordentlichen Mitgliedern und den nachgerückten Ersatzmitgliedern. Sofern die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht ist, sind seine Beschlüsse und Abstimmungen gültig.
Entsprechend siehe: § 29 Abs. 2 BetrVG (Wahl des Vorsitzenden auf der konstituierenden Sitzung des BR, Verfahrensweise bei Verhinderung von ordentlichen Mitgliedern)
mehr muss ich nicht schreiben um einen Frosch darauf hin zu weisen, welcher Ursprungsfrage seine Antwort folgt. Ein Arbeitsgericht kann dann ja auch noch die Meinung deines Anwalts anzweifeln. Stimmts?
Jetzt Frage ich mich, warum Frösche immer ins´Wasser springen wenn nicht mal Gefahr droht?
mfg
23.01.2008 um 09:30 Uhr
Ach man, "Absolut ja" ist absolut falsch Aber wer nicht verstehen will schließe einfach seine Augen. Die bloße Abwesenheit einer BRM rechtfertigt noch nicht die Anwesenheit eines Ersatzmitgliedes. Eigentlich solltest du davon schon gehört haben. Mit Halbwahrheiten ist hier niemandem geholfen, behalte sie doch bitte lieber für dich
23.01.2008 um 13:05 Uhr
Nach deiner Argumentation müsste dann aber bei jeder Frage hier, die das BetrVg betrifft deine Antwort lauten "Bitte lassen Anwaltlich prüfen, ob alle § mit der zugehörigen Kommentierung eingehalten wurden" Ich habe folgende verschiedene Kommentierungen für Sie. Was für ein Quatsch, oder? Danach war nicht gefragt worden, oder? Irgend etwas in eine Frage hinein zu kommentieren was mit der Frage nichts zu tun hat, verunsichert den Fragesteller doch noch mehr als vorher. Das Betriebsräte nicht alles wissen können, ist wohl klar. Nur was willst Du denn mit deiner Verunsicherung des Fragestellers erreichen?
Geholfen hast Du den Fragesteller jedenfals nicht.
Auch deine Mitteilung heute morgen beantwortet " DIE FRAGE" nicht im geringsten. Sie ist bereits beantwortet. Wenn der Fragesteller weitere Fragen hat, wird er sie stellen! Nur aus langeweile hier zu posten so nach dem Motto " ich weiss was" und ich muss das unbedingt los werden bringt doch nichts. Wenn irgendwann einmal die Frage auftaucht die du hier versuchst zu beantworten, obwohl sie es nicht gab, kannst Du mit deinem Wissen dem Fragesteller gern helfen.
mfg
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