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Wie wählen wir ordnungsgemäß

N
nömchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wollen unseren BV abwählen. Der Stellvertreter soll das Amt übernehmen. Muss er sich voher auch abwählen lassen um dann als Vorsitzender gewählt zu werden?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

21.01.2008 um 21:52 Uhr

@nömchen, es genügt, wenn er von seinem Amt als Stellvertreter zurücktritt und dem Gremium bekannt gibt.
Dann kann er sich nach der Abwahl des Vorsitzenden zur Wahl stellen. Aber dann auch wieder einen Stellvertreter wählen!

§ 26 BetrVG DKK,
II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden RN. 15

P
Petrus

22.01.2008 um 17:59 Uhr

Ich sehe nicht, wieso er vorher vom Amt des Stellvertreters zurücktreten müsste.

Er stellt sich zur Wahl. Wird er gewählt, ist er Vorsitzender und das Amt des Stellvertreters - da nicht gleichzeitig möglich - automatisch erloschen. Damit muss anschließend ein neuer Stellv gewählt werden. Wird er nicht gewählt, sondern ein anderes BRM, bleibt er Stellv.

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