Wahlvorstand - als "nicht stimmberechtigtes Mitglied" den Termin der 1. Sitzung des Wahlvorstandes festlegen?
Darf ich als "nicht stimmberechtigtes Mitglied" den Termin der 1. Sitzung des Wahlvorstandes festlegen?
Community-Antworten (1)
15.01.2008 um 19:06 Uhr
Geht es wieder um den Wahlvorstand?
Bist Du "nicht stimmberechtigtes Mitglied" als Vertreter der Gewerkschaft? Sonst sehe ich keine solchen.
Ich denke auch, der WV sollte sich auf den Termin einer 1. Sitzung verständigen. Was bringt es wenn Du ihn "festlegst", und dann kommt niemand.
Verwandte Themen
Wahlvorstand mit nur noch zwei arbeitenden Mitgliedern - ist der noch beschlussfähig?
ÄlterHallo! Folgendes Problem: Wir sind ein aus drei Mitgliedern bestehender Wahlvorstand. Unser Vorsitzender war die letzten 14 Tage erkrankt und hat uns jetzt mitgeteilt, dass er anschliessend in Urlaub
Rechtliche Frage zum Wahlvorstand - Welche Rechte habe ich als "nicht stimmberechtigtes Mitglied" im Wahlvorstand?
ÄlterWelche Rechte habe ich als "nicht stimmberechtigtes Mitgleid" im Wahlvorstand?
Rechtliche Fragen zum Wahlvorstand
ÄlterIch bin "nicht stimmberechtigtes Mitglied" des Wahlvorstandes (durch die Gewerkschaft beauftragt), darf ich den Termin der 1. Sitzung des Wahlvortsandes bestimmen? Um weitere Fragen vorweg zu vermeid
Wieviele Mitglieder im Wahlvorstand wären nötig?
ÄlterWir müssen aufgrund der Weitläufigkeit unseres Betriebes voraussichtlich 5 Wahllokale an 2 Wahltagen besetzen. Der BR hat nur einen 3er Wahlvorstand und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Kann am Wahltag
Darf BRV in den Wahlvorstand und darf ich bei der Stimmauszählung dabei sein?
ÄlterHabe mich in meinem Betrieb als Kandidat zur Betriebsatswahl aufstellen lassen und habe dazu einige Fragen mit denen ich hier hoffentlich richtig bin. ICH= Mitarbeiter einer Firma mit ca.400 Mitarb