Habe mich in meinem Betrieb als Kandidat zur Betriebsatswahl aufstellen lassen und habe dazu einige Fragen mit denen ich hier hoffentlich richtig bin.

ICH= Mitarbeiter einer Firma mit ca.400 Mitarbeitern.

1.) Darf ein "noch" Betriebsratsvorsitzender stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied sein?

2.) Haben Kandidaten die sich neu aufstellen haben lassen das Recht die Wahl (insbesondere das Auszählen der Stimmen) zu beobachten?