Ende eines Gemeinschaftsbetriebes --> Übergangsmandat --> Neuwahlen
Liebe BR-Kollegen, wir sind der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes der A-GmbH und der B-GmbH. Der Gemeinschaftsbetrieb basierte auf den Tatsachen, daß die Geschicke von A- und B-GmbH durch ein Management geführt, Personalentscheidungen beider Unternehmen von einer Stelle vorgenommen, beide Unternehmen sich ein Equipment teilten usw. Bei unserer Wahl hat es sich ergeben, daß alle BR-Mitglieder aus der B-GmbH stammen.
Nunmehr wurde die A-GmbH verkauft. Die neuen Gesellschafter setzen eine strikte Leitungstrennung zwischen A- und B-GmbH durch. Damit ist der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst und wir haben als BR ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG.
Meine Frage: müssen wir jetzt in BEIDEN Betrieben Neuwahlen einleiten oder nur in der A-GmbH?
Ein schönes Wochenende Hupfendudel
Community-Antworten (5)
12.01.2008 um 20:25 Uhr
@Hupfendudel Das die A-GmbH verkauft wurde macht den Gemeinschaftsbetrieb noch nicht zunichte. Ist der B-Betrieb jetzt solo? Haben sich die AN verändert?
Da muss schon eine genauere Aussage her...
12.01.2008 um 20:31 Uhr
@Kölner: Wie bereits geschrieben: die jeweiligen Gesellschafter der beiden Unternehmen A- und B-GmbH haben die gemeinsame Leitung, die gemeinsamen Personalentscheidungen, die gemeinsame Lohnabrechnung usw. aufgegeben. Es wird ab 15.01. jedes Unternehmen für sich die eigenen Geschicke in die Hand nehmen. Am Untergang des Gemeinschaftsbetriebes besteht kein Zweifel, da nach der Veränderung z. B. die Produktionsorganisation und auch Vertrieb/Vermarktung der Produkte A1, A2, A3, ... sich gänzlich von der der Produkte B1, B2, B3, ... unterscheidet. Jedes Unternehmen macht zukünftig seines - inklusive Mietzahlung der A-GmbH an die B-GmbH für genutzte Räumlichkeiten.
12.01.2008 um 20:36 Uhr
@Hupfendudel Da Du ja online bist... ...dann besteht m.E. die Pflicht zur Neuwahl. Die Kommentierung zum § 21 a Abs. 3 BetrVG ist eindeutig in so einem Fall.
12.01.2008 um 23:07 Uhr
@Kölner: In beiden Unternehmen? Ich denke ja, denn der bisherige Betriebsrat ist ja als Gemeinschaftsbetriebsrat von den AN beider Unternehmen legitimiert worden. Ich muß mir mal den Fitting reinziehen - geht aber erst nach dem Wochenende ;-)
12.01.2008 um 23:49 Uhr
@Hupfendudel DKK ist jedenfalls meiner Meinung...
Verwandte Themen
Gemeinschaftsbetrieb oder Übernahme von Personal
ÄlterLiebes Forum, ich bin der Wahlvorstandsvorsitzende der "A-GmbH", die erstmalig einen BR wählt. Auf unserem Firmengelände ist auch die "B-GmbH" angesiedelt. Beide GmbHn sind eng miteinander verflochte
Stimmgewichtung GBR bei Übergangsmandat
ÄlterNach aufwendiger Recherge finde ich einfach keine Lösung für unser Problem. Wie ist die Stimmengewichtung im GBR, wenn die entsendeten Mitglieder aus einem "halbierten" Standort im Übergangsmandat bis
Fortsetzung : Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären
ÄlterGuten Morgen Meine Überzeugungsarbeit auf der gestrigen Sitzung war erfolgreich. Der zukünftige BR versendete heute Morgen eine Mail. Darin erklärt er, dass es Neuwahlen geben wird, wegen "Formfe
Wahlvorstand bestellen - Aus MA der neuen Firma oder kann BR mit Übergangsmandat dies machen?
ÄlterHallo Kollegen, ein Teil des Betriebes wurde ausgegliedert nach § 613a BGB und eine eigenständige Firma. Nun haben wir ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG. Wir müssen nun unverzüglich einen Wahl
Übergangsmandat
ÄlterHallo Kollegen Unserem Betrieb (ca100MA) soll ein anderer kleiner Betriebsteil (13 MA) hinzugefügt werden. Dieser kleine Betriebsteil hat einen eigenen BR (1 Person). Ich habe immer gedacht der gro