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Ende eines Gemeinschaftsbetriebes --> Übergangsmandat --> Neuwahlen

H
Hupfendudel
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen, wir sind der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes der A-GmbH und der B-GmbH. Der Gemeinschaftsbetrieb basierte auf den Tatsachen, daß die Geschicke von A- und B-GmbH durch ein Management geführt, Personalentscheidungen beider Unternehmen von einer Stelle vorgenommen, beide Unternehmen sich ein Equipment teilten usw. Bei unserer Wahl hat es sich ergeben, daß alle BR-Mitglieder aus der B-GmbH stammen.

Nunmehr wurde die A-GmbH verkauft. Die neuen Gesellschafter setzen eine strikte Leitungstrennung zwischen A- und B-GmbH durch. Damit ist der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst und wir haben als BR ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG.

Meine Frage: müssen wir jetzt in BEIDEN Betrieben Neuwahlen einleiten oder nur in der A-GmbH?

Ein schönes Wochenende Hupfendudel

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

12.01.2008 um 20:25 Uhr

@Hupfendudel Das die A-GmbH verkauft wurde macht den Gemeinschaftsbetrieb noch nicht zunichte. Ist der B-Betrieb jetzt solo? Haben sich die AN verändert?

Da muss schon eine genauere Aussage her...

H
Hupfendudel

12.01.2008 um 20:31 Uhr

@Kölner: Wie bereits geschrieben: die jeweiligen Gesellschafter der beiden Unternehmen A- und B-GmbH haben die gemeinsame Leitung, die gemeinsamen Personalentscheidungen, die gemeinsame Lohnabrechnung usw. aufgegeben. Es wird ab 15.01. jedes Unternehmen für sich die eigenen Geschicke in die Hand nehmen. Am Untergang des Gemeinschaftsbetriebes besteht kein Zweifel, da nach der Veränderung z. B. die Produktionsorganisation und auch Vertrieb/Vermarktung der Produkte A1, A2, A3, ... sich gänzlich von der der Produkte B1, B2, B3, ... unterscheidet. Jedes Unternehmen macht zukünftig seines - inklusive Mietzahlung der A-GmbH an die B-GmbH für genutzte Räumlichkeiten.

K
Kölner

12.01.2008 um 20:36 Uhr

@Hupfendudel Da Du ja online bist... ...dann besteht m.E. die Pflicht zur Neuwahl. Die Kommentierung zum § 21 a Abs. 3 BetrVG ist eindeutig in so einem Fall.

H
Hupfendudel

12.01.2008 um 23:07 Uhr

@Kölner: In beiden Unternehmen? Ich denke ja, denn der bisherige Betriebsrat ist ja als Gemeinschaftsbetriebsrat von den AN beider Unternehmen legitimiert worden. Ich muß mir mal den Fitting reinziehen - geht aber erst nach dem Wochenende ;-)

K
Kölner

12.01.2008 um 23:49 Uhr

@Hupfendudel DKK ist jedenfalls meiner Meinung...

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