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Betriebsratsamt

A
Alfi666
Jul 2019 bearbeitet

Hallo, AG hat Strafanzeige gegen einen Kollegen gestellt. Er ist Mitglied im BR. Darf er trotzdem BR bleiben, Anzeige betrifft nicht die BR Arbeit. AG will ihn loswerden, da als BR unbequem. Danke für Antwort.

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Community-Antworten (7)

M
Matze

31.07.2019 um 10:35 Uhr

Warum vorverurteilen? Nur weil eine Strafanzeige gestellt wurde, ist der Beklagte noch nicht verurteilt. Regelung bei uns: sollte die Strafanzeige auf eine Gefährdung von Schutzbefohlenen hinweisen, wird der Beklagt bis zur Klärung bei Erhalt aller Bezüge vom Umgang mit den Schutzbefohlenen freigestellt.

B
BRHamburg

31.07.2019 um 10:55 Uhr

Natürlich kann er weiter BRM sein. Er kann auch BRM bleiben, wenn die Anzeige erfolgreich ist. Den eine erfolgreiche Kündigung und gewonnener Kündigungsschutz Prozess ist das für den Arbeitgeber noch nicht. Erst wenn der Kollege aus dem Arbeitsverhältnis raus ist verliert er sein Mandat automatisch.

S
seehas

31.07.2019 um 14:51 Uhr

Natürlich darf er BR bleiben! Aus welchem Grund sollte er sein Mandat verlieren? Erst wenn der AG ihn erfolgreich gekündigt hat (mit Zustimmung des BR! oder Ersatz der Zustimmung durch das Arbeitsgericht) ist das Arbeitsverhältnis beendet und damit das BR Mandat. Wenn der BR widerspricht hat der Kollege Kündigungsschutz durch alle Instanzen der Arbeitsgerichte. Niederlegen muss er sein Mandat nur, wenn er nach einer groben Pflichtverletzung im Rahmen seiner BR Tätigkeit durch Beschluss des BR (und eventuell Bestätigung durch das Arbeitsgericht) aus dem BR ausgeschlossen wird.

W
wdliss

31.07.2019 um 15:33 Uhr

@seehas: niederlegen MUSS ein BRM sein Mandat niemals.

R
rsddbr

31.07.2019 um 15:35 Uhr

"..durch Beschluss des BR (und eventuell Bestätigung durch das Arbeitsgericht) aus dem BR ausgeschlossen wird."

Der BR kann nicht beschließen, ein BR-Mitglied aus dem BR auszuschließen. Solch ein Beschluss wäre unwirksam. Es kann nur beschlossen werden, beim Arbeitsgericht den Auschluss eines Mitglieds zu beantragen (§23 BetrVG).

B
basilica

31.07.2019 um 20:25 Uhr

Das BRM verliert nach §§ 24 und 8 BetrVG iVm § 45 StGB sein Amt, wenn es wegen eines Verbrechens verurteilt wird, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist. Also wegen Mord, Raub, Brandstiftung oder dergleichen. Kleine Vergehen wie Diebstahl oder Beleidigung reichen auch im Fall einer Verurteilung nicht aus, um das BR-Mandat zu verlieren.

A
Alfi666

31.07.2019 um 23:41 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten, haben wir sehr geholfen.

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