Erstellt am 31.07.2019 um 08:35 Uhr von Matze
Warum vorverurteilen? Nur weil eine Strafanzeige gestellt wurde, ist der Beklagte noch nicht verurteilt.
Regelung bei uns: sollte die Strafanzeige auf eine Gefährdung von Schutzbefohlenen hinweisen, wird der Beklagt bis zur Klärung bei Erhalt aller Bezüge vom Umgang mit den Schutzbefohlenen freigestellt.
Erstellt am 31.07.2019 um 08:55 Uhr von BRHamburg
Natürlich kann er weiter BRM sein. Er kann auch BRM bleiben, wenn die Anzeige erfolgreich ist. Den eine erfolgreiche Kündigung und gewonnener Kündigungsschutz Prozess ist das für den Arbeitgeber noch nicht. Erst wenn der Kollege aus dem Arbeitsverhältnis raus ist verliert er sein Mandat automatisch.
Erstellt am 31.07.2019 um 12:51 Uhr von seehas
Natürlich darf er BR bleiben! Aus welchem Grund sollte er sein Mandat verlieren? Erst wenn der AG ihn erfolgreich gekündigt hat (mit Zustimmung des BR! oder Ersatz der Zustimmung durch das Arbeitsgericht) ist das Arbeitsverhältnis beendet und damit das BR Mandat. Wenn der BR widerspricht hat der Kollege Kündigungsschutz durch alle Instanzen der Arbeitsgerichte.
Niederlegen muss er sein Mandat nur, wenn er nach einer groben Pflichtverletzung im Rahmen seiner BR Tätigkeit durch Beschluss des BR (und eventuell Bestätigung durch das Arbeitsgericht) aus dem BR ausgeschlossen wird.
Erstellt am 31.07.2019 um 13:33 Uhr von wdliss
@seehas: niederlegen MUSS ein BRM sein Mandat niemals.
Erstellt am 31.07.2019 um 13:35 Uhr von rsddbr
"..durch Beschluss des BR (und eventuell Bestätigung durch das Arbeitsgericht) aus dem BR ausgeschlossen wird."
Der BR kann nicht beschließen, ein BR-Mitglied aus dem BR auszuschließen. Solch ein Beschluss wäre unwirksam. Es kann nur beschlossen werden, beim Arbeitsgericht den Auschluss eines Mitglieds zu beantragen (§23 BetrVG).
Erstellt am 31.07.2019 um 18:25 Uhr von basilica
Das BRM verliert nach §§ 24 und 8 BetrVG iVm § 45 StGB sein Amt, wenn es wegen eines Verbrechens verurteilt wird, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist. Also wegen Mord, Raub, Brandstiftung oder dergleichen. Kleine Vergehen wie Diebstahl oder Beleidigung reichen auch im Fall einer Verurteilung nicht aus, um das BR-Mandat zu verlieren.
Erstellt am 31.07.2019 um 21:41 Uhr von Alfi666
Vielen Dank für Eure Antworten, haben wir sehr geholfen.