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Betriebsratsamt tauschen

S
Savas1984
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, Ich habe eine Frage : Wenn ein Stammmitglied im Br aus persönlichen Gründen lieber ein Ersatzmitglied sein möchte . Darf ich dann im Einverständniss aller Beteiligten den Nachrücker als Stammmitglied füren ?

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Community-Antworten (2)

M
MaJoK

27.11.2018 um 12:36 Uhr

Laut BetrVerfG sind das die Anlässe für das Nachrücken eines Ersatzmigliedes: "Ein Ersatzmitglied rückt für den Rest der Amtszeit des Betriebsrats nach, wenn ein Betriebsratsmitglied

sein Amt niederlegt, aus dem Betrieb ausscheidet, nachträglich seine Wählbarkeit verliert z. B. durch Beförderung zum leitenden Angestellten, Übertritt des Mitglieds in die Freistellungsphase im Rahmen des Blockmodells der Altersteilzeit (BAG v. 16.4.2003 - 7 ABR 53/02) oder wegen strafgerichtlicher Verurteilung (§ 8 Abs. 1 BetrVG), durch rechtskräftigen Beschluss des Arbeitsgerichts wegen grober Pflichtverletzung aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wird (§ 23 Abs. 1 BetrVG). nach Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 19 Abs. 2 BetrVG) auf Grund arbeitsgerichtlicher Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit sein Amt verliert (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BetrVG)."

Die Antwort ist also NEIN.

K
kratzbürste

27.11.2018 um 14:53 Uhr

Kurz gesagt: Es geht nicht. Der Kollege kann nur sein Amt vollständig aufgeben.

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