BR-Amt entfällt automatisch nach Renteneintritt?
Endet ein Betriebsratsamt automatisch mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter oder kann der Betriebsrat dieses Mitglied zu dem freigestellten Mitglied bestimmen und bis zu den nächsten Wahlen im Amt lassen, wenn zudem im Unternehmen auch kein freigestelltes Mitglied aus Arbeitsüberlastgründen (gilt natürlich auch für die Betriebsräte, die Projekte werde in Eigenverantwortung gegeben, so funktioniert dann die Arbeitsüberlast) dieses ihm zustehende Amt wahrnimmt (keiner wollte aus dem Betriebskontext heraus!)
Community-Antworten (6)
28.09.2011 um 12:58 Uhr
gesetzlichen Renteneintrittsalter ist i.d.R. lt. TV / ArbV mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb verbunden. Also Ende des Mandat, denn es gibt keine "freien Mitarbeiter" im BR lt. BetrVG.
28.09.2011 um 13:17 Uhr
Hallo, Frage bist du BRM ? Hast Du schon einmal ins BetrVG geschaut?
Denn: BetrVG § 21 Amtszeit ...Verlust der Wählbarkeit, also Ausscheiden aus dem Betrieb u.a.
BetrVG § 38 Freistellungen .....freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Fazit, wer nicht mehr Wählbar ist z:B. weil man ausgeschieden ist, kann folglich auch nicht mehr freigestellt werden, da er ja nicht mehr dem BR angehört.
Man kann nur ????????????????????????
Also; BetrVG nicht nur als Buchstütze nutzen sondern auch mal lesen. ;-)
28.09.2011 um 16:09 Uhr
Wenn es nicht tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbart ist, ist das erreichen des Renteneintrittsalter nicht automatisch auch das Ende des Arbeitsvertrages. Jeder kann bis 90 schaffen - wenn er sich dazu berufen fühlt.
Die Lösung Eures Problems kann also nur lauten, der Kollege muß weiterhin Mitarbeiter bleiben (können) und kann sich dann auch freistellen lassen.
Aber natürlich - zu Hause im Lehnstuhl sitzen und dann mal ein paar Stunden BR spielen geht nicht.
28.09.2011 um 16:56 Uhr
Liebe BR-Kollegen, ich danke Euch vielmals. Klar hätte ich auch gucken können, doch finde ich das WAF-Forum schon immer supertoll, man bekommt prompt kompetente Antworten, und der Arbeitsdruck hier parallel zum BR-Amt ist (wie überall) echt nicht ohne. Das hat ja auch System, so kommen die BR-Mitglieder nicht zum Ehrenamt. Nun bin ich leider als engagierte BR-Mitarbeiterin ab Renteneintritssalter nicht mehr als Mitarbeiterin gewünscht (obwohl inzwischen schon zwei in der Art weiterbeschäftigt werden, doch die sind keine BR-Mitglieder), mein Bereichsleiter wollte mich ja noch länger behalten, doch die Geschäftsührer (2) winken ab. Grüßen mich ja auch schon eine Weile nicht mehr. Logisch, die Chance, ein unbequemes BR-Mitglied loszuwerden. Hatte nur heute morgen so ein Blitzlicht, dass ich mal frage, ob einer einen Trick kennt. Nein, Lehnstuhlsitzerin bin ich wirklich nicht, ich werde mir schon neue Aufgaben suchen. Vielen Dank nochmals!
29.09.2011 um 16:35 Uhr
§ 24 BetrVG= Erlöschen der Mitgliedschaft, Punkt 3 = Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also damit ist man doch Rentner und somit ohne Arbeit und somit kein BRM mehr.
29.09.2011 um 16:40 Uhr
Der entscheidene Satz lautet:
Nun bin ich leider als engagierte BR-Mitarbeiterin ab Renteneintritssalter nicht mehr als Mitarbeiterin gewünscht (obwohl inzwischen schon zwei in der Art weiterbeschäftigt werden, doch die sind keine BR-Mitglieder), mein Bereichsleiter wollte mich ja noch länger behalten, doch die Geschäftsührer (2) winken ab.
Somit wird ein BRM eindeutig benachteiligt! Dies würde ich einmal im Gremium diskutieren und ggf. eine Beschlussfassung über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes anleiern ;)
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