Erstellt am 18.06.2019 um 00:59 Uhr von celestro
"Der Arbeitsgericht hat die Zustimmung verweigert, das Landesarbeitsgericht hat sie ersetzt."
Welche Zustimmung wurde hier erst verweigert und dann ersetzt?
Erstellt am 18.06.2019 um 06:41 Uhr von Ajasch
Zudtimmungsersetzungsverfahren 103 betrvg zur Kündigung, jetzt geht das Verfahren zum bag.
Erstellt am 18.06.2019 um 07:42 Uhr von wdliss
Was hat denn §103 BetrVG mit der Altersvorsorge zu tun?
Zurücktreten MUSS der BR gar nicht. Im Zweifel kann er über §23 Abs 1 BetrVG vom Arbeitsgericht entfernt werden.
Erstellt am 18.06.2019 um 08:07 Uhr von Ajasch
Er soll deshalb entlassen werden.
Erstellt am 18.06.2019 um 08:33 Uhr von Kjarrigan
Sorry Ajasch,
aber deine Sachverhaltsschilderung ist völlig unverständlich!
Und damit au ch deine Fragen nicht beantwortbar
Erstellt am 18.06.2019 um 08:40 Uhr von Kratzbürste
Finde ich auch ziemlich verworren; aber:
Wenn das Arbeitsgericht die Zustimmung zur Kündigung verweigert und das Landesarbeitsgericht ersetzt, schreit das schon fast nach dem Bundesarbeitsgericht. Und das kann erst einmal dauern.
Zurücktreten muss da keiner.
Erstellt am 18.06.2019 um 10:09 Uhr von Pjöööng
Eher verwunderlich das Revision überhaupt zugelassen wurde.
Zudem dürfte dieses BRM nunmehr rechtlich verhindert sein.
Erstellt am 18.06.2019 um 10:38 Uhr von Ajasch
Es wird nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Warum ist BRM rechtlich verhindert?
Erstellt am 18.06.2019 um 10:50 Uhr von Pjöööng
Ich schrieb ganz bewusst vorsichtig "dürfte ... verhindert sein"!
Ich habe so grob im Hinterkopf dass bei einem verlorenen Kündigungsschutzprozess mit der Urteilsverkündung eine rechtliche Verhinderung eintritt.
Erstellt am 18.06.2019 um 11:00 Uhr von nelchen
Dann könnte der ArbGeb den ArbNehmer aus dem Betrieb entfernen lassen - oder??
Erstellt am 18.06.2019 um 11:08 Uhr von Ajasch
Es ist kein Kündigung gsschutzprozess,
Sondern Zustimmungsersetzungsverfahren, daher ist der BRD immer noch angestellt, kann zum jetzigen Zeitpunkt such noch nicht gekündigt werden und deshalb kann er BR solange bleiben?
Erstellt am 18.06.2019 um 11:24 Uhr von Kjarrigan
mann mann mann - WAS ist genau passiert - hier mal mein Verusch (kannst ja korrigieren)
- Betriebsrat besteht aus 1 BRM der damit gleichzeitg BRV ist
- Es gibt kein Ersatzmitglied bzw. keinen VErtreter?
- Der BRV hat irgendwas angestellt? Was?
- Daraufhin wollte der AG den BRM kündigen und der BRV - hat als einziges Mitglied der Kündigungsanhörung des AG widersprochen - richtig ?
- Der AG hat vor dem ArbG eine Zustimmungsersetzungsklage eingereicht
- KJlage vorm ArbG abgewiesen
- AG hat Revision vorm dem LAG eingereicht
- LAG hat die Zustimmung ersetzt? oder noch nicht?
Frage: durfte der BRV selbst Widerspruch (als BRM) gegen seine eigene Kündigung einlegen oder ist er (weil selbst betroffen) nicht abstimmen.
Und da wieder die Frage: Gab es Ersatzmitglieder?
Erstellt am 18.06.2019 um 11:41 Uhr von takkus
So- nu mische ich mich auch mal ein und versuche mit meiner Glaskugel das Ganze zu entwirren:
Der einköpfige Betriebsrat hat eigenmächtig die betr. Altersvorsorge gekündigt. Darauf hin hat der ArbGeb den BR nach § 103 BetrVG kündigen wollen.
Der einköpfige BR hat natürlich die Zustimmung zu seiner eigenen ao Kündigung verweigert.
Der ArbGeb hat dann beim ArbG die Zustimmung ersetzen lassen wollen. Wurde aber anders gesehen.
Dann ging der ArbGeb vor das LAG und dort wurde die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung mit "yo" ersetzt.
06:41 Uhr von Ajasch: "...jetzt geht das Verfahren zum bag."
Ajasch- Soweit erstmal richtig?
Erstellt am 18.06.2019 um 12:15 Uhr von Ajasch
Ja...... Jetzt geht es zum bag
Erstellt am 18.06.2019 um 12:23 Uhr von Pjöööng
Sorry, Zustimmungsersetzungsverfahren... Dann gibt es ja noch keine Kündigung, damit natürlich auch keine Verhinderung.
Erstellt am 18.06.2019 um 17:10 Uhr von ganther
so interessant die Diskussion auch ist: ich habe noch immer nicht verstanden warum das BRM hier gekündigt werden soll. Was hat er denn gekündigt und warum durfte er das nicht? Er kündigt die Regelung zur BAV... na und das kann er ja machen. Er setzt seine Unterschrift auf die Kündigung und schickt sie zum Träger der BAV. Naja sicher auch nicht nett, aber er hat ja keine Vertretungsmacht. Also ist die Kündigung nicht wirksam. Er fälscht die Unterschrift des AGs und schickt die Kündigung weg. Na jetzt habe ich vielleicht einen Grund
Also was ist denn überhaupt passiert