Erstellt am 20.12.2007 um 02:46 Uhr von raptor
Es ist bedauerlich, dass es so weit bei euch gekommen ist. Wegen einer Anzeige deswegen, würde ich mich persönlich aber an eurer Stelle von einem Anwalt beraten lassen.
Dennoch hoffe ich, dass bei euch die Kollegen jetzt etwas wach geworden sind und einmal über ihr eigenes Verhalten nachdenken.
Erstellt am 20.12.2007 um 08:49 Uhr von Konrad
Hallo Hans Dietrich Böckler
man könnte beim zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag stellen. Persönlich
würde ich das eher sein lassen, ihr braucht dazu eine Rechtsbeistand.
Für viel sinnvoller halte ich die nächste Betriebsversammlung Wahl des Wahlvorstandes
im Vorfeld durch Einzelgespräche besser vorzubereiten, dass eine gesicherte Mehrheit zustande kommt.
Erstellt am 20.12.2007 um 09:38 Uhr von Angi1
Hallo Hans Dietrich Böckler aus BS,
das Ihr kein Einzelfall seid, sieht manim Gesetzbuch. § 17 Abs. 4 BetrVG sieht für diesen Fall vor :
" Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entspechend."
Geht nochmals auf eure Gewerkschaft zu. Ihr könnt dem AG Vorschläge für den Wahlvorstand unterbreiten.
MfG
Angi1
Erstellt am 20.12.2007 um 22:47 Uhr von Der alte Heini
Hans Dietrich Böckler aus BS
hört auf Überzeugungsarbeit zu leisten, das ist bei Euch wohl zwecklos.
Konzentriert euch auf das wesentliche, und das ist der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl.
Die Wahl des Wahlvorstands ist in der Betriebsversammlung ist gescheitert.
Nun können drei Arbeitnehmer des Betriebes beim Arbeitsgericht die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Dafür brauchen die drei Kollegen keinen Rechtsanwalt und auch keine Gewerkschaft. Die drei Kollegen gehen sofort zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und stellen dort unter Schilderung der Vorfälle, den Antrag.
Die drei Kollegen die den Antrag stellen haben für ein halbes Jahr den besonderen Kündigungsschutz.
Den Antrag könnt ihr morgen meist ab 9:00 Uhr, noch stellen.