Erstellt am 12.03.2010 um 09:43 Uhr von kepdbr
Wenn der Betriebsrat zu einer Betriebsverammlung eingeladen hat, können alle hingehen, die Lust haben. Eine explizite Freistellung ist nicht nötig.
siehst du:
§ 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall(1)
Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.
(2)
Sonstige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgewichen werden; im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte Versammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern
Erstellt am 12.03.2010 um 10:46 Uhr von rolfo
@kepdbr
Lies noch mal die Frage von fussel.
Er spricht von BR- Versammlung, nicht von Betriebsversammlung. Ich nehme an er meint der Betriebsrat macht eine Betriebsratssitzung wegen der anstehenden BR-Wahlen.
Ist dem so darfst du nicht hingehen, die Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich.