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Mitglied ist alleine im Betriebsrat übrig geblieben - Was ist zu tun?

P
Pittimaus
Nov 2016 bearbeitet

Zwei von drei Mitgliedern des BR (Vorsitzende + MG) scheiden zum 31.12.07 aus (Wechsel zum neuen AG). Ich als übrig bleibendes MG habe außerdem die Kündigung zum 31.12.07. Mein 1. Termin beim Arbeitsgericht wegen Kündigungsschutzklage ist erst auf den 15.1.08 festgesetzt. So stehen meine anderen Kollegen (ca. 14 MA) ab 1.1.08 ohne beschlussfähigen Betriebsrat dar. Ich habe Sorge, dass der GF das ausnutzt. Bitte helft mir und sagt mir die Schritte, was zu tun ist. Vielen Dank. Eure Pittimaus.

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Community-Antworten (6)

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Dr.House

12.12.2007 um 23:01 Uhr

Pittimaus,

aus welchem Grund hast Du eine Kündigung bekommen? Gib uns bitte noch einige Infos zum Sachverhalt.

Gruß Dr.House

DAH
Der alte Heini

12.12.2007 um 23:11 Uhr

Sofort Kollegen in den Wahlvorstand berufen um unverzüglich eine neue Betriebsratswahl einzuleiten. Betriebsratswahlen in Kleinbetrieben sind ziemlich schnell durch zuziehen. Müsste innerhalb von 14 Tagen möglich sein. Du solltest auch wieder Kandidieren.

P
Pittimaus

13.12.2007 um 07:40 Uhr

@ Dr. House - Wir sind ein Ärztehaus. Der GF des städt. Klinikums ist seit Junli auch unser GF. Die Stadt hat uns zum 1.1.08 an das private Klinikum verkauft. Ab 1.1.08 werden wir in ein unselbständiges MVZ (Medizinisches Zentrum) dieses Klinikums umgewandelt. Unser Firmenstandort wird aufgegeben und unsere Ärzte + Schwestern ziehen mit ihren Praxen in dieses Klinikum. Das übrige Personal: Verwaltung, Anmeldung, Hausmeister + 4 Schwestern (insgesamt 11 MA, ich: Sekretärin) haben die Kündigung erhalten, da ein wichtiges Standbein (Arbeitsmedizin) weggebrochen ist. Es wurde ein Interessenausgleich + Sozialplan aufgestellt. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich unkündbar bin.

@ Der alte Heini Ich möchte auch wieder kandidieren, weil durch die viele Arbeit, die wir durch die Verhandlungen betreffs des Betriebsübergangs (Sozialplan, Interessenausgleich usw.) ich mit der Aufgabe gewachsen bin, meine ich. Aber ich bin ja nun wohl bis das Arbeitsgericht entschieden hat, weg vom Fenster. Ich habe Sorge, dass der GF nur auf diese Situation lauert. Wir legen heute früh sofort los und rufen den Wahlvorstand ein. Danke! Eure Pittimaus.

H
hexelein

13.12.2007 um 08:46 Uhr

Bin nicht so sicher, ob du weg vom Fenster bist. Hast ja Kü,Schutzklage laufen, also tust du von deiner Seite her alles bis zum Gerichtstermin, was du auch bisher getan hast. Also auch BRArbeit.

F
Fragender

13.12.2007 um 09:33 Uhr

Hi wie sieht es denn mit dem BGB §613a aus??? ist der hier nicht passend? Damit könntest Du vieleicht allen gekündigten Kollegen helfen.

P
Peanuts

13.12.2007 um 10:23 Uhr

"Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich unkündbar bin. "

Wie kommst Du darauf?

"So stehen meine anderen Kollegen (ca. 14 MA) ab 1.1.08 ohne beschlussfähigen Betriebsrat dar."

Das erlaube ich mir anders zu sehen! Würde mich einmal mit dem §21a BetrVG auseinander setzen..

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