Hallo Kollegen

Habe folgende Frage

Person A erhält seine Kündigung am 10.09.07 zum 31.10.07. Person A wird in den Wahlvorstand gewählt und zum Betriebsrat gewählt.
Konstituierende Sitzung war am 20.10.07.

Meine Frage hat Person A Kündigungsschutz, weil er vor dem Kündigungstermin (31.10.2007) zum Betriebsrat gewählt wurde oder nicht weil die Kündigung vorher ausgesprochen wurde.

Person A wurde in dem Kündigungsschreiben vom 10.09.2007 unwiderruflich freigestellt bis zum 31.10.07

gruß Spike