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Kündigungsschutz für Wahlvorstand ?

S
Spike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen

Habe folgende Frage

Person A erhält seine Kündigung am 10.09.07 zum 31.10.07. Person A wird in den Wahlvorstand gewählt und zum Betriebsrat gewählt. Konstituierende Sitzung war am 20.10.07.

Meine Frage hat Person A Kündigungsschutz, weil er vor dem Kündigungstermin (31.10.2007) zum Betriebsrat gewählt wurde oder nicht weil die Kündigung vorher ausgesprochen wurde.

Person A wurde in dem Kündigungsschreiben vom 10.09.2007 unwiderruflich freigestellt bis zum 31.10.07

gruß Spike

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Community-Antworten (3)

B
Bergmann

08.11.2007 um 09:18 Uhr

@ spike,

wann würde Person A zum Wahlvorstand gewählt ist die entscheidende Frage !!

Sonst gilt wie auch bei befristeten Verträgen : beim Auslaufen des Arbeitsvertrages ist das Arbeitsverhältniss beendet !!Wenn das Ende des AV zum 31.10.07 am 10.09.07 feststand, ist alles was danach passiert am 31.10.07 beendet !! Davor könnte er Kündigungsschutz als Wahlvorstand haben , kommt auf den Kündigungsgrund an !!

K
Kölner

08.11.2007 um 09:22 Uhr

@spike Naja...heute ist der 08.11.07! Wo ist der Kollege?

P
pit47

08.11.2007 um 09:24 Uhr

Hallo spike, der Kollege hat Kündigungsschutz seit seiner Aufstellung als Wahlbewerber. Siehe auch § 20 und 103 BetrVG und die Kommentare dazu von Däubler oder Fitting. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt einschalten. Hat der Kollege Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach dem 10.09.07 eingereicht?

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