Zum Übergang gibt es mit einem von 3 abgebenden BR's (lokal, kein GBR) eine Betriebsvereinbarung, die u.a. regelt, dass dieser abgebende BR auch die Mitarbeiterinteressen in der "Y GmbH & Co. KG" vertritt.
Ist das zulässig ? Nach meinem Verständnis müsste neu gewählt werden ..., oder?