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BRV in Urlaub - trotzdem eine BR-Sitzung einberufen und diese leiten?

H
hexelein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir bitte jemand eine Info geben, ob ich als BRV in meiner Urlaubszeit eine BR-Sitzung einberufen kann und diese leiten kann und darf. Wir haben dies immer schon durch Ersatzmitglied plus Stellvertreter geregelt. Hab jetzt in älteren Beiträgen verstanden, dass es auch anders geht Bei uns ist grad heiße Phase und ich würde gern nächste Woche dranbleiben. Wo ist dieser Fall geregelt? Dank für Hilfe

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Community-Antworten (3)

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Kölner

11.10.2007 um 12:51 Uhr

@Hexelein Das geht alles. Aber..."von Leuten, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll!"

N
Nicoletti

11.10.2007 um 15:57 Uhr

Wer im Urlaub ist, ist im Urlaub und wer krank, ist ist krank. So einfach ist das. Wenn du nicht auf "deine" Sitzung verzichten möchtest dann storniere deinen Urlaubstag und leite die Sitzung. Es gibt jedoch Gründe weshalb es stellv. Vorsitzende und Ersatzmitglieder gibt.

H
hexelein

11.10.2007 um 19:44 Uhr

Danke für die Bremse mit dem Friedhof, Kölner. Aber jetzt weiß ich doch nicht mehr als zuvor, weil"alles geht" Eigentlich war ich doch auch bisher der Auffassung von Nicoletti. Hatte gefragt, wo der Fall einer Teilnahme trotzdem steht. Heut war mein letzter Arbeitstag, wir hatten Sitzung, haben Beschluß zum Kontakt mit Anwalt / Ziel einstweilige Verfügung gefaßt, habe mit Anwalt telefoniert, gefaxt etc. Weitergabe der Infos ist erschwert, weil mein Stellvertreter in Urlaub bis morgen. Das nur als Hintergrund. Ansonsten ist für mich auch Urlaub Urlaub. Gruß trotzdem

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