Erstellt am 27.09.2007 um 12:36 Uhr von Sternburg
Neu wählen ist der einzig richtige Weg!
Grundlage: § 13 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 27.09.2007 um 12:48 Uhr von waschbär
glori,
mit 5 düft ihr ja noch Beschliessen ! Neu Wahlen , das würde ich nur machen nach den ich weis das es der Firma in der übergangszeit "gut" geht ! sonst bewirkt es genau das gegenteil . Nicht immer Kehren Neue besen besser und schon gar nicht wenn sie ohne erahrung und fachwissen sind . Wie gesagt prüfe ob durch die Wahl nicht alles "instabil" wird !
Erstellt am 27.09.2007 um 12:52 Uhr von Mona-Lisa
@Fellnäschen,
hast du den 13er (2) 2 aus dem BetrVG rausradiert??? ;-))
Erstellt am 27.09.2007 um 13:23 Uhr von uhu
@Mona-Lisa,
ich hab' heute mal was zum schmunzeln gebraucht...danke
Erstellt am 27.09.2007 um 13:29 Uhr von glori
hihi, "fellnäschen", wie hübsch :-)
also gut, ich seh schon, da kommen wir dann im zweifelsfall um neuwahlen nicht drumherum, pech gehabt