Neuwahl wenn Gremium schrumpft?
Hallo, hier meine Frage: Wir sind ein 7er BR und haben keine Nachrücker mehr. Wie sieht das rechtlich aus, wenn jetzt ein BR-Mitglied aus einem beliebigen Grund "aussteigt". Können wir mit 5 Mitgliedern weitermachen oder müssten wir neu wählen?
Community-Antworten (5)
27.09.2007 um 14:36 Uhr
Neu wählen ist der einzig richtige Weg!
Grundlage: § 13 Abs. 2 BetrVG
27.09.2007 um 14:48 Uhr
glori, mit 5 düft ihr ja noch Beschliessen ! Neu Wahlen , das würde ich nur machen nach den ich weis das es der Firma in der übergangszeit "gut" geht ! sonst bewirkt es genau das gegenteil . Nicht immer Kehren Neue besen besser und schon gar nicht wenn sie ohne erahrung und fachwissen sind . Wie gesagt prüfe ob durch die Wahl nicht alles "instabil" wird !
27.09.2007 um 14:52 Uhr
@Fellnäschen, hast du den 13er (2) 2 aus dem BetrVG rausradiert??? ;-))
27.09.2007 um 15:23 Uhr
@Mona-Lisa, ich hab' heute mal was zum schmunzeln gebraucht...danke
27.09.2007 um 15:29 Uhr
hihi, "fellnäschen", wie hübsch :-)
also gut, ich seh schon, da kommen wir dann im zweifelsfall um neuwahlen nicht drumherum, pech gehabt
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