Erstellt am 18.04.2019 um 07:56 Uhr von Kratzbürste
Das Leben zwischen den Stühlen !!!!
Ich würde hinterfragen, welche Nachteile die mit den Altverträgen haben, wenn die Änderung durchgeführt wird
Erstellt am 18.04.2019 um 08:15 Uhr von Erbsenzähler
Dazu müsste man genau wissen, was in den jeweiligen Arbeitsverträgen steht.
Bei uns gibt es auch unterschiedliche Versionen der Arbeitsverträge. Klar sehen die von den langjährigen Mitarbeitern anders aus als die von neuen Mitarbeitern. Es gibt auch ein paar abweichende Regelungen wie Kündigungsfristen. Bei den neuen Kollegen steht zum Beispiel drin, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer genauso wie für den Arbeitgeber bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert.
Ich verstehe nicht, was die Lage der Arbeitszeit mit der Höhe des Entgelts zu tun hat. Kannst du das bitte mal ausführen?
Erstellt am 18.04.2019 um 09:03 Uhr von Hatice
Das kann ich dir sagen, die "Altverträge" bekommen Zuschläge ab 20:00-6:00 Uhr, die "Neuen" erst ab 22:00-6:00 Uhr.
Die Nachschicht geht von 20:45 bis 5:00.
Jetzt gibt es die Möglichkeit die Nachtschicht so zu verschieben (21:45-6.00), das die NEUEN 1 Std. mehr Zuschläge bekommen.
Die ALTEN wollen aber nicht bis 6:00 Uhr arbeiten!
Erstellt am 18.04.2019 um 09:06 Uhr von Krambambuli
Wie ihr euch entscheidet - ihr werdet Kollegen verärgern. Welche Gruppe stellt die Mehrheit?
Erstellt am 18.04.2019 um 09:09 Uhr von Pickel
Hier ist der BR klar in der Verantwortung sozialverträgliche Arbeitszeiten den monetären Gehaltswünschen der Mitarbeiter Vorzug zu gewähren. Gerade weil es bei jeder Entscheidung Gewinner und Verlierer gibt.
Nachschichtzulagen sollten dann erfolgen, wenn Nachtschicht notwendig ist und dann die damit einhergehenden hohen Nachteile der Mitarbeiter kompensieren. Nachtschicht ohne sachlichen Grund einzuführen bzw. zu erweitern sollte ein No-Go sein.
Erstellt am 18.04.2019 um 09:40 Uhr von Kjarrigan
Meine Meinung (Bauchgefühl) dazu.
Das Gesetz beschreibt die Nachtschicht von 23:00 - 06:00 Uhr (ArbZG)
Daher würde ich die 06:00 Uhr als Ende ansetzen.
Auch schon um die Frühschicht die sich ja anschließt, nicht um 05:00 oder sogar 04:45 Uhr
beginnen zu lassen (was - für mich schon Mitten in der Nacht ist) :)
Wenn man googelt findet man bestimmt auch noch Arbeitschutz Wissenschaftliche Erkenntnisse dazu.
Was sagt (bzw.) will der AG den? Weil eigentlich macht er doch die Vorgaben und sagt wie ER meint das der Laden zu laufen hat. Oder überlässt er alles dem BR?
Erstellt am 18.04.2019 um 13:28 Uhr von Hatice
Der AG würde es sogar begrüßen!
Aber die MA mit den Altverträgen wehren sich mit Händen und Füssen!
Erstellt am 18.04.2019 um 13:36 Uhr von wdliss
Wo sind denn die Zeiten der Nachtschicht festgelegt? Doch vermutlich nicht in den Arbeitsverträgen?
Erstellt am 18.04.2019 um 19:36 Uhr von Hatice
Nein, nur im Dienstplan hinterlegt!