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Betriebsrat handelt entgegen der Abstimmung

H
Haithabu
Jul 2021 bearbeitet

Moin Moin,

wir hatten eine Abstimmung in der Firma, wo es um eine Änderung des Arbeitstörns ging.

Diese geplante Änderung wurde von der Belegschaft mit 27 Nein-Stimmen zu 8 Ja-Stimmen abgelehnt.

Nun hat der Betriebsrat mit der Geschäftsführung abgemacht, dass die Änderung doch vollzogen werden soll. (Zwar nur für eine Abteilung, wo 3 von 5 Mitgliedern eingesetzt werden).

Kann man hier nun dem Betriebsrat vorwerfen, den Willen der Mehrheit zu missachten und wie kann man nun gegen den BR vorgehen?

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Community-Antworten (7)

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rtjum

19.07.2021 um 09:49 Uhr

kann man ihm vorwerfen. Nächstes Jahr sind Wahlen dann sich selber aufstellen. Der BR mag gute Gründe dafür haben, die sollte er dann aber auch erklären. Ansonsten ist da für die Belegschaft tatsächlich die nächste Betriebsversammlung die Gelegenheit den BR "aufzumischen" und ihm klar zu machen, dass da nächstes Jahr dann wohl andere im BR sein werden...

K
Kjarrigan

19.07.2021 um 10:06 Uhr

Ob die Belegschaft das will oder nicht ist völlig irrelevant. "rechtlich"

Die Belegschaft hat in 2018 den BR gewählt und dieser entscheidet nun in Mitbestimmungsfragen wie z.B: § 87 ((!) Nr. 2, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (so verstehe ich "Änderung des Arbeitstörns ")

Ob das für die Wiederwahl klug war, ist ja eine ganz andere Geschichte.

R
Relfe

19.07.2021 um 10:17 Uhr

ist das den gegen den Willen der Mehrheit gewesen? Wie Du schreibst ist in dem Betrieb "nur" in der Abteilung in der der BR arbeitet die Arbeitszeit geändert worden, die anderen 22 MA haben gemäß ihrem Willen die alte AZ behalten. --> da 19 MA gegen die Änderung waren und bei 22 MA die alte Regelung beibehalten wurde, kann es ja gut sein das alle die dagegen waren ihren Willen bekommen haben? In der Abteilung in der die AZ geändert wurde, sind mind. die 3 BR von 5MA für die Änderung gewesen, also die min. Mehrheit dieser Abteilung war dafür. Da aber insgesamt 8 MA dafür waren, kann es auch sein das alle 5 MA dafür waren, dann ist es doch erst recht kein Problem gewesen.

Wie viele der betroffenen 5 MA waren den für die Änderung?

P
Pickel

19.07.2021 um 13:13 Uhr

Ganz wichtig:

Der BR ist da immer auch nur in der MIT-Bestimmung. Wenn der AG dies will (und gute Gründe dafür hat) kann er nicht einfach ablehnen. Aufgabe ist es dann dies gemeinsam zu gestalten. Und das hat er ja anscheinend getan (erst einmal nur 1 Abteilung)

M
Moreno

19.07.2021 um 13:57 Uhr

kann er nicht einfach ablehnen.....natürlich kann er das....könnte nur etwas doof in der Einigungsstelle sein!

K
kratzbürste

19.07.2021 um 15:03 Uhr

Was hat sich bloß der Arbeitgeber (oder wer hat abstimmen lassen?) gedacht, als er die Mitarbeiter abstimmen ließ. Er wusste doch, dass diese Abstimmung unbeachtet bleiben kann.

T
Thomas63

19.07.2021 um 17:26 Uhr

Wer hat den die Abstimmung veranlasst? AG, BR oder die MA? Die unvollständigen Infos lassen viel Raum zum Spekulieren und machen es schwer eine genauere Antwort zu geben.

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