Erstellt am 28.08.2007 um 19:40 Uhr von Kölner
@Daimonion
Wie kommt der GBR zu seiner Aussage?
In der Regel basiert das ganze Minderheitengeschlechtbestimmungsverfahren - wenn es richtig gemacht wurde - auf § 15 BetrVG, dem Wahlausschreiben und dem d'Hondtschen Auszählungsverfahren am Tag des Wahlausschreibens.
Erstellt am 28.08.2007 um 19:44 Uhr von Mona-Lisa
@Daimonion,
ich weiss nicht, was dir der GBR da für einen Unsinn erzählt hat, aber ist doch eigentlich logisch, dass die Frauen mit 2 und die Männer mit 1 Sitz vertreten sind.
Die Frauen sind bei euch zahlenmässig überlegen, also muss sich das auch im BR wiederspiegeln!
Ausser, es hätten sich keine, oder zuwenig Frauen (nur eine) zur Wahl gestellt!
Im BetrVG, z. B. im Däubler kannst du unter § 15 RN. 14 selbst ausrechnen, wie der Minderheitschutz errechnet wird.
Erstellt am 28.08.2007 um 19:44 Uhr von Mona-Lisa
Hoppla Kölner,
warst wieder schneller! ;-))
Erstellt am 28.08.2007 um 23:33 Uhr von wicht
sowohl Kölner als auch Mona-Lisa haben RECHT !
Der Schlüssel dazu ist das D`Hondtsche System !
hi hi..... bei uns ist es gerade umgedreht...... viiiiiel mehr Männer als Frauen und doch haben sich nach d`Hondt die Frauen im sowohl im örtlichen BR als auch im GBR etabliert !
Erstellt am 29.08.2007 um 07:41 Uhr von Frank B
Ich kann hier nicht ganz folgen. ;-)
Mal angenommen, nach dem Ausscheiden der einen Frau, ist das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl ein Mann, wieso rückt dann eine Frau in den BR nach?
Kommentierung zum §15 BetrVG lesen hilft manchmal. In dem o.g. Fall haben nämlich alle Unrecht!!!
...ist die Anzahl der Mitglieder des Minderheitengeschlechts erfüllt, rückt das Mitglied mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach!
Erstellt am 29.08.2007 um 09:12 Uhr von Kölner
@Frank B
"In dem o.g. Fall haben nämlich alle Unrecht!!!"
Na da wäre ich mir nicht sicher, ob DU die oben genannte Konstellation des Nachrückens in Deine Argumentation so zurechtbiegen darfst, wie DU es tust.
Im o.g. Fall hat die nachrückende Frau die höchste Stimmenzahl...
Erstellt am 29.08.2007 um 09:54 Uhr von Winni
@Frank B
Du hast in meinen Augen recht! Wenn nach Ausscheiden einer Frau der nächste mit den meisten stimmen ein Mann ist, hat der Mann nachzurücken, nicht eine Frau die Stimmenmäßig dahinter liegt!
Erstellt am 29.08.2007 um 09:57 Uhr von Kölner
@Winni
Verstehe ich diesen Satz "Nun ist eine dieser Frauen aus dem Unternehmen ausgeschieden und die Dame mit der nächsthöheren Stimmzahl wurde eingesetzt" so falsch?
Erstellt am 29.08.2007 um 10:19 Uhr von Daimonion
Na es ist schon so, dass die nachrückende Frau, die meisten Stimmen hat.
Irgendwie ist es doch herrlich zu sehen, dass ein GBR keine Ahnung hat und den Ersatzmitgliedern irgendwelche Stories auftischt. Wäre in diesem Fall der Mann aus dem Betriebsrat ausgeschieden, hätte der Minderheitenschutz ziehen müssen.
Na ja was soll ich sagen, das Lesen der Gesetzestexte wäre für den GBR sicherlich gar nicht so unangebracht :)
Erstellt am 29.08.2007 um 10:52 Uhr von Kölner
Erstellt am 29.08.2007 um 12:29 Uhr von Frank B
@ Kölner
Ich war zu Tisch... . ;-)
Ich gebe mich geschlagen, die Auflösung hat Daimonion selbst gegeben. Der GBR hat trotzdem nicht ganz unrecht.
Man kann nicht festlegen der BR besteht aus zwei Frauen und einem Mann!!! Was ist, wenn der nächste Kandidat doch ein Mann wäre? Ist es möglich einen Betriebsrat von 1 weibl. und 2 männl. Mitgliedern, unter den o.g. Voraussetzungen, zu haben?
Erstellt am 29.08.2007 um 12:34 Uhr von Kölner
@Frank B
Ich hoffe, Du hast "zu Tisch" auch was gegessen...
Dein Einwurf ist ja korrekt, ist im Sinne der Fragestellung aber nur hypothetischer Natur. :-)
Erstellt am 29.08.2007 um 13:14 Uhr von Frank B
Linsen mit Rauchfleisch!
Dem kann ich nicht widersprechen.