Hallo, ich habe folgende Frage:
Vor einem Jahr wurde in unserem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt (3 Vollmitglieder): 2 Frauen und ein Mann.
Nun ist eine dieser Frauen aus dem Unternehmen ausgeschieden und die Dame mit der nächsthöheren Stimmzahl wurde eingesetzt. Nun ist unser Unternehmen so strukturiert, dass die Frauen zahlenmässig überlegen sind.

Nun suche ich verzweifelt Beiträge zum Thema Minderheitenschutz (hier der Mann). Ist es zulässig in einem Betrieb in dem die Männer zahlenmässig unterlegen sind, einen Mann und zwei Frauen als Betriebsrat zu bestimmen?

Die Frage bitte nicht falsch verstehen. Mir wurde vom Gesamtbetriebsrat zugesichert es wäre nicht zulässig. Ich kann dies aber aus dem gesetz nicht erkennen. Vielen Dank für die Antwort