kurze Frage zum Thema "Minderheitenschutz"

Unsere Belegschaft besteht aus 43 Frauen und 8 Männern (feste AN; Leiharbeiter mit aktivem Wahlrecht zählen hierbei nicht mit, richtig?), es müssen 5 BR-Mitglieder gewählt werden. Auf Basis des d´Hondtschen Auszählverfahrens errechnet sich eine 5:0 Quote zugunsten der Frauen.

Frage: Bedeutet dies tatsächlich, dass trotz des großvolumigen Themas Minderheitenschutz hierbei KEIN Mann in den BR gewählt werden muss oder greift hier eine Sonderregelung, die mindestens - trotz Berechnung - einen Platz für das Minderheitengeschlecht vorsieht?

Danke für die Antwort(en)