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Nachrücken von Ersatzmitliedern

S
shamane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

bei uns soll ein EM nachrücken, weil unsere Belegschaftszahl um ca. 40 AN gestiegen ist. Meine Kollegen im KBR sagen das geht nur bei einem Zuwachs von 50% der Belegschaft oder durch Neuwahlen. Finde nirgenwo etwas mit Zahlenangaben. Sind es 50 Mitarbeiter, 50% Mitarbeiter oder muss generell dafür neu gewählt werden??? Wir sind ein 9-er.

Danke im voraus ;-)

6.95307

Community-Antworten (7)

DAH
Der alte Heini

22.08.2007 um 23:48 Uhr

shamane, wann neu gewählt werden muss, findest Du in § 13 BetrVG.

Eines ist aber sicher; hat die Belegschaftszahl sich erhöht, kann eine entsprechende Erhöhung der Anzahl von Betriebsratsmitglieder nicht aus dem "Vorrat" der Ersatzmitglieder erfolgen. Das ist nicht zulässig.

L
Lotte

23.08.2007 um 00:42 Uhr

shamane, wenn Ihr mit dem Zuwachs von 40 MA die Grenze zur nächsten Mitgliederzahlhöhe überschritten habt, solltet Ihr vielleicht darüber nachdenken, Euren Rücktritt als BR zu beschliessen. Dann gibt es auch Neuwahlen. Dies ist insbesondere zu überlegen, wenn Ihr mit der neuen MA-Zahl Anspruch auf eine Freistellung habt. Die Rechtsgrundlage zum Rücktrittsbeschluss findest Du ebenfalls in §13 BetrVG.

P
Peanuts

23.08.2007 um 03:00 Uhr

Dies ist insbesondere zu überlegen, wenn Ihr mit der neuen MA-Zahl Anspruch auf eine Freistellung habt.

Der Anspruch auf eine Freistellung hat überhaupt nichts mit der Anzahl der BRM zu tun ! Das kann und darf doch wohl kein Grund für eine Neuwahl sein.

Und wenn nach 2 Jahren festgestellt wird, dass keine vorzeitige Neuwahl einzuleiten ist, sollte man davon tunlichst die Finger lassen und nicht solche Ratschläge geben. Es hat schon seinen Grund, warum eine Wahlperiode über 4 Jahre gehen soll.

FB
Frank B

23.08.2007 um 08:21 Uhr

Ein Auffüllen auf die nächste Größe ist unzulässig! Ein Blick in die Kommentierung zum §9 BetrVG sollte dir weiterhelfen. Wie oben bereits beschrieben findet der §13 BetrVG hier eventuell Anwendung.

T
tramdriver

23.08.2007 um 09:37 Uhr

@shamane: Warum nicht über einen Rücktritt nachdenken? Das will aber wohlüberlegt sein.

Wir (5er BR) sind dank der über 100 gestiegenen Mitarbeiterzahl auch ganz gut beschäftigt und wünschen uns desöfteren, die Arbeit auf 7 Schultern verteilen zu können. Bislang klappt es aber noch ganz gut.

Wir besorgen uns auch freiwillige Arbeitskräfte, um uns etwas zu entlasten. Das erste Ersatzmitglied, das wir praktisch alle zwei Wochen benötigen, darf "niedere" Tätigkeiten erledigen, wie zum Beispiel die Pflege unserer Intranetpräsenz.

L
Lotte

23.08.2007 um 17:22 Uhr

peanuts, stimmt, mit der Freistellung hast Du recht.

Das andere zu überlegen würde ich shamanes BR überlassen, wir sagen hier nur was möglich ist...

S
shamane

23.08.2007 um 21:45 Uhr

Danke für eure Antworten Bin ordentl. BR und KBR- Mitglied. Unseren BR gibt es erst seit Juli und wir haben noch mit Klagen gegen uns zu kämpfen, deshalb kommen Wahlen nicht in Frage. Mein BRV war halt nur der Meinung das ein EM aufschließt bei besagtem Fall. Ich persönlich hatte ein Problem damit, das "dieses" EM nachrückt und habe mich deshalb beim KBR schlau gemacht und die Antwort war mir zu undurchsichtig. Der GF versucht uns zu budgetieren, keine Schulungen und, und und Aber das kennt hier wohl der ein oder andere

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