Stimmberechtigung von einzelnen KBR Mitgliedern
Folgende Situation: Die Firma besteht aus einem Mutterkonzern (in Deutschland) und 4 Tochterunternehmen (in Deutschland) . Es gibt eine KBR Vereinbarung über eine Sozialleistung Rente, diese gilt nur im Mutterkonzern und in 3 Töchtern. Es soll eine Veränderung der KBV beschlossen werden. Sind die KBR Mitglieder der nicht intergrierten Tochter stimmberechtigt? Womit ist das begründet (oder nach zu lesen).
Community-Antworten (5)
22.08.2007 um 20:52 Uhr
KBRMitglied,
Der Konzernbetriebsrat ist den Gesamtbetriebsräten nicht übergeordnet.
.. nicht intergrierten Tochter stimmberechtigt... ich würde unter diesen Vorraussetzungen sagen, ja!
22.08.2007 um 21:01 Uhr
@KBRMitglied Meine Phantasie geht mir bei so einer Frage ein wenig "durch". Wieviele Stimmen vertritt dieses KBR-Mitglied denn?
23.08.2007 um 10:27 Uhr
Info an Köln,
Ich weis zwar nicht ob das eine Kriterium ist es sind ca. 15% wäre es anders wenn es 45% wären?
23.08.2007 um 10:37 Uhr
@KBRMitglied Je nach Abstimmungsverhalten...
23.08.2007 um 15:16 Uhr
Hallo KBRMitglied,
wenn die Stimmberechtigt sein sollten, werden die Beschäftigungszahl des Tochterunternehmens zur grunde gelegt.
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