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Neuwahl eines Betriebsrates - In welcher Zeit hat dies zu geschehen?

J
Jürgen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Mitglied unseres 3-köpfigen Betriebsrats ohne Ersatzmitglied hat sein Mandat nieder-gelegt. Im BetrVG steht, daß eine Neuwahl statt finden muss. In welcher Zeit hat dies zu geschehen? Wir haben momentan Urlaubszeit und viele der Kollegen sind nicht vor Ort. Auf eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen. Es grüßt ein BR-Vorsitzender

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Community-Antworten (1)

H
Heinz

07.08.2007 um 17:38 Uhr

Hallo Jürgen,

ihr habt jetzt nur die Aufgabe, den Wahlvorstand aus mind. 3 Wahlberechtigten zu bestimmen und ihn mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen. Der Wahlvorstand legt dann den Termin für die Wahl fest! Vorher muss er ein Wahlausschreiben aufhängen und 6 Wochen später sind die Wahlen. Dann ist auch Euer Urlaub vorbei. Aussagekräftig genug?

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