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Wahlvorstandsvorsitzender krank - konstituierende Sitzung verschieben?

S
Suse35@aol.com
Mrz 2019 bearbeitet

Muss/Sollte die konstituierende Sitzung des BR verschoben werden, wenn der Wahlvorstandsvorsitzende krank ist?

98907

Community-Antworten (7)

T
takkus

01.03.2019 um 14:42 Uhr

Ihr habt doch sicher einen stellv. WVV. Also aus meiner Sicht: nö.

S
Suse35@aol.com

01.03.2019 um 14:44 Uhr

In § 29 (1) steht allerdings folgendes: "Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt." Es gibt dort auch keine weitere Regelung, dass jemand anderer die Sitzung leiten kann.

T
takkus

01.03.2019 um 14:52 Uhr

Na das ist ja blöd. Vor allem wenn der WVV noch Wochen im künstlichen Koma liegen würde. Schau mal Fitting 29. Auflage § 29 RN16

P
Pjöööng

01.03.2019 um 14:57 Uhr

Manchmal sollte es bereits helfen an solche Fragen mit dem gesunden Menschenverstand heranzugehen und sich ggf. noch zu fragen: "Was kann schon passieren?"

N
nicoline

01.03.2019 um 16:03 Uhr

Manchmal sollte es bereits helfen an solche Fragen mit dem gesunden Menschenverstand heranzugehen ??????

C
celestro

01.03.2019 um 16:05 Uhr

"In § 29 (1) steht allerdings folgendes: "Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt." Es gibt dort auch keine weitere Regelung, dass jemand anderer die Sitzung leiten kann."

Tja ... wenn man dann weiter liest (§ 29 Absatz 2) findet man, dass der BRV die anderen Sitzungen einberuft und abhält. Da steht auch nichts davon, dass der Stelli das machen darf ... und trotzdem darf er es. :rolleyes:

T
takkus

01.03.2019 um 16:45 Uhr

So-haben wir heute wieder eine gute Tat vollbracht und die Frage erschöpfend beantwortet. Dann verabschiede ich mich ins Wochenende und wünsche Euch allen ein schönes selbiges.

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