Erstellt am 01.03.2019 um 13:42 Uhr von takkus
Ihr habt doch sicher einen stellv. WVV. Also aus meiner Sicht: nö.
Erstellt am 01.03.2019 um 13:44 Uhr von Suse35@aol.com
In § 29 (1) steht allerdings folgendes: "Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt."
Es gibt dort auch keine weitere Regelung, dass jemand anderer die Sitzung leiten kann.
Erstellt am 01.03.2019 um 13:52 Uhr von takkus
Na das ist ja blöd. Vor allem wenn der WVV noch Wochen im künstlichen Koma liegen würde. Schau mal Fitting 29. Auflage § 29 RN16
Erstellt am 01.03.2019 um 13:57 Uhr von Pjöööng
Manchmal sollte es bereits helfen an solche Fragen mit dem gesunden Menschenverstand heranzugehen und sich ggf. noch zu fragen: "Was kann schon passieren?"
Erstellt am 01.03.2019 um 15:03 Uhr von nicoline
*Manchmal sollte es bereits helfen an solche Fragen mit dem gesunden Menschenverstand heranzugehen* ??????
Erstellt am 01.03.2019 um 15:05 Uhr von celestro
"In § 29 (1) steht allerdings folgendes: "Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt."
Es gibt dort auch keine weitere Regelung, dass jemand anderer die Sitzung leiten kann."
Tja ... wenn man dann weiter liest (§ 29 Absatz 2) findet man, dass der BRV die anderen Sitzungen einberuft und abhält. Da steht auch nichts davon, dass der Stelli das machen darf ... und trotzdem darf er es. :rolleyes:
Erstellt am 01.03.2019 um 15:45 Uhr von takkus
So-haben wir heute wieder eine gute Tat vollbracht und die Frage erschöpfend beantwortet. Dann verabschiede ich mich ins Wochenende und wünsche Euch allen ein schönes selbiges.