Listenvertreter
Hallo, Wir wählen im vereinfachten einstufigen verfahren, und nun hat ein Kandidat seine Liste abgegeben er selbst ist listenvertreter hat sich selbst aber keine stützunterschrift gegeben. Ist das so zulässig?
Community-Antworten (4)
11.02.2019 um 11:59 Uhr
Das ist selbstverständlich zulässig. Man muss sich selbst keine Stützunterschrift geben, aber man KANN.
11.02.2019 um 12:14 Uhr
Okay, ich dachte immer das nur dann jemand listenvertreter sein kann wenn der auch eine stützunterschrift gegeben hat.
Aber Dankeschön
11.02.2019 um 13:56 Uhr
11.02.2019 um 14:11 Uhr
rechtlich kann der Listenvertreter auch eine Person sein, die nicht auf der Liste steht. Macht grundsätzlich zwar eher keinen Sinn, aber möglich wäre auch das.
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