betriebsratswahl.deSeminare

Listenvertreter

B
Biffi75
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, Wir wählen im vereinfachten einstufigen verfahren, und nun hat ein Kandidat seine Liste abgegeben er selbst ist listenvertreter hat sich selbst aber keine stützunterschrift gegeben. Ist das so zulässig?

50704

Community-Antworten (4)

C
celestro

11.02.2019 um 11:59 Uhr

Das ist selbstverständlich zulässig. Man muss sich selbst keine Stützunterschrift geben, aber man KANN.

B
Biffi75

11.02.2019 um 12:14 Uhr

Okay, ich dachte immer das nur dann jemand listenvertreter sein kann wenn der auch eine stützunterschrift gegeben hat.

Aber Dankeschön

C
celestro

11.02.2019 um 14:11 Uhr

rechtlich kann der Listenvertreter auch eine Person sein, die nicht auf der Liste steht. Macht grundsätzlich zwar eher keinen Sinn, aber möglich wäre auch das.

Ihre Antwort