Listenvertreter - ein Wahlvorstandsmitglied auch als Listenvertreter?
Ist es möglich, das ein Wahlvorstandsmitglied auch als Listenvertreter agieren kann?
Community-Antworten (1)
09.02.2010 um 14:08 Uhr
Ja warum nicht? Er ist eben einmal Wahlvorstandsmitglied für die Organsiation der und Durchführung der Wahl - diese Funktion führt er eben zu bestimmten Zeiten aus -ansonsten ist er normales Belegschaftsmitglied mit allen Rechten und Pflichten - somit auch Wahlberechtigt und auch wählbar.
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