Hier Georg

Ich habe ein Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung und da steht unter "Listenvertreter als "Sprecher" der Wahlvorschläge"

Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages kann nur einer der Unterszeichner (Unterstützer) des Wahlvorschlages sein. Er ist gesondert zu benennen, was auch noch nachträglich erfolgen kann. Wird kein Listenvertreter benannt, gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages, also der erste Unterstützer als Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages.

Sprecher der Liste ist also im Zweifel nicht der "Spitzenkandidat" auf Platz 1 der Liste, sondern der erste Unterstützer des Wahlvorschlages.

Und diese Aussage macht mich unsicher ob ich als Spitzenkandidat auch Listensprecher auch sein kann. Wenn ich mich als Spitzenkandidat auch als Sprecher eintrage, das die Liste nicht zurückgewiesen wird.