Wahl des Wahlvorstands - Frist?
Hallo an alle, wir wollen einen 3 köpfigen BR wählen.Unsere GW hat am 25,05 eine Einladung zur Wahl des Wahlvorstands eingeladen die am 06,06 stattfinden soll.Der AG hat aber erst am 04.06 das Schreiben am schwarzen Brett ausgehängt. Gibt es denn eine Möglichkeit das am 06.06 die Wahl des Vorstandes trotzdem stattfinden kann??? Oder kann diese ausnahmslos erst 7 Tage ( FRIST) später erfolgen? Gestern hatten wir vom Ag eine Kleine Besprechung , in dem er die AN versucht hat negativ zu beinflussen. Kann jemand Tipps geben wie wir das nun hinbekommen?
Community-Antworten (5)
05.06.2007 um 10:11 Uhr
Ich denke die Mitarbeiter die diese Wahl bei der zuständigen Gewerkschaft intiziert haben, sollten engen Kontakt mit der Gewerkschaft halten. Die können im Einzelfall sagen, ob dies noch reicht und wer die "späte" Einladung zu verantworten hat.
Euer AG hat ALLES zu unterlassen die Wahl im seinen Sinne zu beeinflussen. Dies würde ich sofort der Gew. melden. Entscheidend ist viel mehr, dass der Wahlvorstand zustande kommt sich dann outet und die BR Wahl eingeleitet werden kann.
05.06.2007 um 10:15 Uhr
Müssen die 3 sich denn outen? Und der Arbeitgeber hat auch einmal nachdem wir es ausgehängt haben einfach wieder entfernt. Was können wir denn machen der AG versucht nun eigene Leute aufzustellen.
05.06.2007 um 10:38 Uhr
am 06.06. kommt die Gew. ins Haus, wird die Wahl zum Vorstand einleiten, erst dann müßen sich die 3 outen und die Wahl einleiten, es besteht Kündigungsschtz!
Das ist möglich das der AG versucht eigene Leute aufzustellen, die Frage ist nur wer die wählen wird. Haltet Kontakt zur Gewerkschaft !!!
05.06.2007 um 10:42 Uhr
Kann denn die Wahl am 13,06, trotzdem erfolgen? Obwohl die Einladung zum 06.06 erst 2 Tage zuvor ausgehängt wurde?
05.06.2007 um 11:10 Uhr
Kiebitz, würde mich nicht der Gefahr einer Wahlanfechtung aussetzen:
Sprecht nochmal mit der GEW, hebt die Einladung auf mit der Erklärung, dass die Einladung zu spät ausgehangen wurde. Macht eine neue, fristgerechte Einladung. Diesmal ladet Ihr auch als AN ein (3 MA), Ihr habt sofort Kündigungsschutz.
Eine Doppeleinladung ist möglich, Däubler dazu in § 17, BetrVG RN 3: "...Auch unabhängig davon bringt eine »Doppeleinladung« keine Nachteile, sondern sichert die Ordnungsgemäßheit der Einleitung der Wahlen zum BR..."
Aber sprecht erst mal mit der GEW.
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