Kündigungsschutz Wahlvorstand
Guten Abend, habe da ne kurze Frage: Welchen Kündigungsschutz haben Mitglieder des Wahlvorstandes? "Nur" während der Arbeit als Wahlvorstand oder auch noch nach der Wahl? Danke für Eure Antwort.
Community-Antworten (4)
15.05.2007 um 00:04 Uhr
@Eldora, nicht nur während der Wahl, sondern nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ein halbes Jahr! § 15 (3) Kündigungsschutzgesetz
15.05.2007 um 00:09 Uhr
@Eldora, Kündigungshindernisse.....Ebenfalls Kündigungsschutz genießen Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber sowie Arbeitnehmer, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstandes beantragen. Der Kündigungsschutz beginnt beim Wahlvorstand mit der Bestellung und bei Wahlbewerbern mit dem Zeitpunkt der Aufstellung. Dieser endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
15.05.2007 um 09:53 Uhr
Ein kleiner Hinweis noch zu den Wahlbewerbern, ist zwar nicht Teil der Frage, aber in Antwort 61840 wird darauf hingewiesen. Als Wahlbewerber gilt man erst mit Aushang und Erlass des Wahlausschreibens! Oftmals werden in größeren Unternehmen schon vor der eigentlichen Wahl Listen erstellt und manche meinen, sie hätten dann schon Kündigungsschutz.
16.05.2007 um 10:13 Uhr
Vielen Dank für Eure Hilfe! G, Eldama
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