Neuwahl gescheitert?
In unserem Unternehmen ist durch Rücktritt eines BR-Mitgliedes die Mindestmitgliedszahl unterschritten. Daher gab es Neuwahlen. Zu den Neuwahlen haben sich aber nur 2 Peronen (Mindestgröße) 7 Personen aufstellen lassen und die Wahl ist nicht zustande gekommen. Jetzt sagt der alte Rest BR das er die Legislaturperiode weitermacht.
Aber ist er mittels der Neuwahl nicht abgewählt worden und gar nicht mehr rechtsfähig??
Krista
Community-Antworten (5)
11.05.2007 um 17:31 Uhr
wie das ? Alter BR noch 6 Mitglieder, jetzt Neuwahl und nur 2 Gewählte, das bedarf schon einer näheren Erklärung. Fakt ist, dass durch die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der alte BR sein Amt verloren hat.
11.05.2007 um 20:55 Uhr
Dumme Frage von meiner Seite, von dem alten BR hat sich keiner oder haben sich nur 2 aufstellen lassen? Und nun wollen die, die sich nicht mehr haben aufstellen lassen, weiter im Amt bleiben?
18.05.2007 um 15:10 Uhr
Nein, die Neuwahl ist gar nicht zustande gekommen da sich ja nur 2 Personen haben aufstellenlassen. (es müßen 7 Personen sein)
Daher hat der Rest des alten BR ebschlossen einfach weiterzumachen.
Die Frage war, darf er das??
20.05.2007 um 09:37 Uhr
Ich meine, der Betriebsrat ist noch im Amt. Es kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, wenn durch gescheiterte Neuwahl gar kein Betriebsrat mehr existiert. Aber der Betriebsrat besteht nur noch aus 5 Mitgliedern. Der 6. ist Ersatzmitglied.
21.05.2007 um 13:05 Uhr
@Abakus "Wie bitte?"
Wenn sich nur zwei Personen aufstellen kann trotzdem gewählt werden. Die BR-Größe wird halt angepasst. Es gibt dann 1 BRM und 1 Ersatzmitglied.
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