Erstellt am 27.04.2007 um 10:02 Uhr von Olaf0412
Nein, eine solche Regelung gibt es nicht.
Wenn der AN das passive Wahlrecht besitzt, kann er sich auch wieder in den BR wählen lassen.
Erstellt am 27.04.2007 um 20:30 Uhr von Heini
Eine Sperre gibt es nicht.
Erstellt am 27.04.2007 um 20:39 Uhr von Kölner
@Heini
Wieder mal am replizieren?
Mannoman, was musst Du eine Profilneurose haben.