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Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

M
Mondenbaby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag. Bei uns im Hause werden in nächster Zeit die Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Neuerdings sollte ja jeder Kandidat auch einen Ersatzvertreter benennen. Meine Frage ist: =Muss der Ersatzvertreter bei der Wahl auch auf dem Wahlzettel mit aufgeführt werden oder ist das ein "kann" Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

26.04.2007 um 19:04 Uhr

@Mondenbaby Geschult? Bei der AR-Wahl KANN ein Ersatzkandidat benannt werden, muss aber nicht! Ein Ersatzmitglied kann auch bei vielen anderen Kandidaten als Ersatzkandidat fungieren.

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