Listenwahl bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat ?
Wir ( ein Konzern ) sind gehalten die Arbeitnehmervertreter in den Ar zu wählen, wollen aber das die Außenstandorte entsprechend reale Chancen bekommen gegenüber der überdimensionalen Mutter. Ist eine Listenwahl überhaupt vorgesehen bei dieser Art von Wahl oder geht nur die Persönlichkeitswahl ?
Community-Antworten (2)
07.08.2015 um 15:43 Uhr
Also ich kenne nur aus dem DrittelbG § 5: ..... nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl .....
08.08.2015 um 16:59 Uhr
@ Torstenxxx
Prinzipiell werden AN Vertreter im Aufsichtsrat per Mehrheitswahl gewählt.
Aber die Wege bis zum Wahlvorschlag unterscheiden sich zwischen DrittelbG und MitbestG ggf. ganz erheblich. In letztem Fall könnte wäre z.B. die Wahl durch Delegierte möglich.
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