Erstellt am 24.04.2007 um 06:12 Uhr von Werner
Hallo BAGGYBAG,
auch für eine Wahlanfechtung gibt es Fristen.
Die Anfechtungsfrist beträgt "zwei Wochen" nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Sie beginnt am Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses. Im Falle einer nachträglichen Korrektur des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand beginnt eine neue Zwei-Wochen-Frist.
Anfechtungsberechtigt sind:
drei oder mehr Arbeitnehmer, die schon während der Betriebsratswahl wahlberechtigt gewesen sein müssen,
eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und
auch der Arbeitgeber, § 19 Abs. 2 BetrVG .
Erstellt am 24.04.2007 um 07:09 Uhr von Mona-Lisa
@Baggybag,
zuerst mal... brüll bitte nicht so!
Grossbuchstaben ist gleichzusetzen mit schreien! :-))
§ 19 WO Rd. Nr. 4 BetrVG DKK
"....Der BR hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit (vgl. §§ 21, 22 BetrVG) sorgfältig aufzubewahren. Er hat den zur Wahlanfechtung Berechtigten (vgl. § 19 Abs. 2 BetrVG) die Einsichtnahme zu gestatten, soweit die Unterlagen für ein Wahlanfechtungsverfahren benötigt werden (Fitting, Rn. 2); grundsätzlich aber nicht, soweit Bestandteile der Wahlakten Rückschlüsse auf das Wahlverhalten von Wahlberechtigten zulassen (BAG 27. 7. 05, AuR 06, 38, zum Einsichtsrecht des AG)"
Jetzt hast du's schwarz auf weiss, dass du kein Einsichtsrecht hast.
Sollte tatsächlich einer mitgewählt haben, der nach deiner Ansicht dazu nicht berechtigt gewesen wäre, ist es dennoch fraglich, ob diese eine Stimme das Wahlergebnis so beeinflusst hat, dass eine Anfechtung vor Gericht zugelassen werden würde.
Erstellt am 24.04.2007 um 21:52 Uhr von Heini
BAGGYBAG,
schon einmal was von geheime Wahlen gehört.
Es ist schon eine Dreistigkeit Einsicht in die Listen zu fordern um zu prüfen wer gewählt hat.
BAGGYBAG, WAS BILDEST DU DIR EIGENTLICH EIN !!!
Erstellt am 24.04.2007 um 21:58 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
kannst du deinen "Erguss" auch ein bisschen leiser rüberbringen?
Muss ja nicht gleich jeder hören.....
Erstellt am 24.04.2007 um 22:03 Uhr von baggybag
danke mona-lisa!
ich schreibe jetzt auch alles klein damit du dich nicht so angeschrien fühlst;-).
@heini
weißt du was da vorgefallen ist????das glaube ich nicht also zügele bitte deine worte mein lieber!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 24.04.2007 um 22:07 Uhr von baggybag
achja.......ansonsten danke an ALLE die mir geantwortet haben.da kann man wohl nichts machen
Erstellt am 24.04.2007 um 22:15 Uhr von Lotte
baggybag,
Du könntest Dich um den Wahlvorstand in drei Jahren bemühen...;-)
Erstellt am 26.04.2007 um 00:28 Uhr von Heini
baggybag,
es ist für dich unerheblich was vorgefallen ist.
Geheime Wahlen sind eben geheime Wahlen, und da ändert auch kein Wichtigtuer etwas dran, mein lieber !!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 26.04.2007 um 07:42 Uhr von Kölner
@Heini
So wie Du Dich hier ausdrückst, könnte man meinen, dass Du nur spielen willst; und zwar den Rasenmäher im Salatbeet.
So ganz verstehe ich Deine Provokationsfortsetzungen auch nicht. Kannst Du - zumindest mich - aufklären?
@baggybag
Du hast ja alle Antworten dazu bekommen.
Je nachdem hat das mit der BR-Wahl (u.a. auch durch einen Promoter) auch alles seine Richtigkeit! Es könnte sich z.B. um einen Leiharbeitnehmer im Sinne der Konzernleihe oder AÜG handeln.
Erstellt am 26.04.2007 um 23:58 Uhr von baggybag
@kölner
folgendes ist vorgefallen
ich stand ganz normal auf der liste so wie alle anderen auch und als ich dann wählen wollte wurde mir gesagt"ne ne du nicht"und durfte wieder gehen.der andere hat später dann wählen dürfen und das habe ich nicht verstanden.
trotzden danke für die antwort:-)
@heini
.......................................................................................................................................................................................................................................................................................ohne worte.............................!
Erstellt am 27.04.2007 um 20:56 Uhr von Heini
baggybag,
wenn man der Meinung ist, dass bei einer Betriebsratswahl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist,
so gibt der Gesetzgeber Möglichkeiten aktiv zu werden. Somit würde dann, bei einem entsprechenden
Antrag die Wahl von einem Gericht überprüft.
Aber selber verlangen die Wahlunterlagen einzusehen, ist lächerlich.
Erstellt am 28.04.2007 um 06:29 Uhr von baggybag
guten mmorgen heini
da stimme ich dir zu das daß lächerlich ist und außerden hat es sich ja auch geklärt
trotzdem danke (auch an die anderen)
wünsche ein schönen sonnigen tag ;-)
mfg baggybag