Betriebsratswahlen - wer darf alles wählen?
Hallo, bei uns ist großer Streit ausgebrochen: Wir haben mittlerweile so viele freie Mitarbeiter (Honorarkräfte), das es schon wichtig ist, ob die für die BR-Wahlen dazu gezählt werden dürfen oder nicht. Dann haben wir einen Geschäftsführer, der unbedingt den BR mitwählen will. Seine Frau ist auch bei uns und will wählen. Gibt es dazu eindeutige Urteile oder wie verhält sich das alles überhaupt? Wer kann uns was dazu sagen?
Viele Grüße StessBR
Community-Antworten (3)
10.11.2009 um 14:07 Uhr
@ StressBR, einfach auf dieser Seite den Button "Betriebsrats-Wahl anklicken oder Internet-Seiten der GEW aufsuchen. Dort wird geholfen.
10.11.2009 um 17:04 Uhr
@pitsieben Der Tip mit dem Button ist cool - Der wichtigste Knopf dort ist "Eine Frage stellen" - und der führt hierher......
@ StressBR
Das Thema Honorarkräfte wurde hier schon ein paar mal diskutiert - eine Antwort gibt es nicht - und wird es nicht geben.
Honorarkräfte sind zunächst per definition nicht Arbeitnehmer. Also auch nicht Wahlberechtigt. ABER: Wenn die Honorarkräfte der Weisung des AG unterstehen, können sie Arbeitnehmer sein. EINDEUTIGE Urteile wirst Du nicht finden, aber ein gutes Beispiel:
BAG Urteil: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949213323/45.html
Lies dir das mal durch, da wird vom BAG ziemlich ausführlich abgewogen ob Lehrkräfte in einem speziellen Fall AN sind oder nicht (In diesem Fall NEIN). Vielleicht kannst du anhand des Entscheidungsweges des BAG dir ein Urteil bilden. Eine Pauschalaussage ist danach auf jeden Fall keinem von uns möglich.
Geschäftsführer (wenn sie es denn sind und nicht nur von Euch so genannt werden) sind gesetzliche Vertreter juristischer Personen (sprich Unternehmen) (§5 (2) 1. BetrVG) und als solche keine AN, ebenso deren Angehörige (§5 (2) 5. BetrVG). Diese dürfen auf keinen Fall wählen. Dazu braucht es kein Urteil.
12.11.2009 um 09:28 Uhr
Danke an rkoch! Ist mir eine große Hilfe gewesen! StressBR
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