Erstellt am 10.11.2009 um 13:07 Uhr von pitsieben
@ StressBR,
einfach auf dieser Seite den Button "Betriebsrats-Wahl anklicken oder Internet-Seiten der GEW aufsuchen. Dort wird geholfen.
Erstellt am 10.11.2009 um 16:04 Uhr von rkoch
@pitsieben
Der Tip mit dem Button ist cool - Der wichtigste Knopf dort ist "Eine Frage stellen" - und der führt hierher......
@ StressBR
Das Thema Honorarkräfte wurde hier schon ein paar mal diskutiert - eine Antwort gibt es nicht - und wird es nicht geben.
Honorarkräfte sind zunächst per definition nicht Arbeitnehmer. Also auch nicht Wahlberechtigt. ABER: Wenn die Honorarkräfte der Weisung des AG unterstehen, können sie Arbeitnehmer sein. EINDEUTIGE Urteile wirst Du nicht finden, aber ein gutes Beispiel:
BAG Urteil: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949213323/45.html
Lies dir das mal durch, da wird vom BAG ziemlich ausführlich abgewogen ob Lehrkräfte in einem speziellen Fall AN sind oder nicht (In diesem Fall NEIN). Vielleicht kannst du anhand des Entscheidungsweges des BAG dir ein Urteil bilden. Eine Pauschalaussage ist danach auf jeden Fall keinem von uns möglich.
Geschäftsführer (wenn sie es denn sind und nicht nur von Euch so genannt werden) sind gesetzliche Vertreter juristischer Personen (sprich Unternehmen) (§5 (2) 1. BetrVG) und als solche keine AN, ebenso deren Angehörige (§5 (2) 5. BetrVG). Diese dürfen auf keinen Fall wählen. Dazu braucht es kein Urteil.
Erstellt am 12.11.2009 um 08:28 Uhr von StressBR
Danke an rkoch! Ist mir eine große Hilfe gewesen!
StressBR