betriebsratswahl.deSeminare

keine Nachrücker - und nun?

S
Spike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen

Vielleicht kann mir wer helfen oder einen Tip geben.

Bin zum 30.4 gekündigt. KSK läuft und findet ende Mai statt. Bin Betriebsratsmitglied - haben leider keine Ersatzmitglieder.

Darf ich ab dem 1.5 mein Ehrenamt wieter ausüben? Gibt es die Möglichkeit das beim Gericht zu beantragen? Gibt es vielleicht Gerichtsurteile?

oder bin ich nur bis zum Abschluß der KSK an meinem Amt gehindert.

gruß Spike

6.22003

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

14.04.2007 um 20:35 Uhr

@Spike, das hilft dir sicher weiter:

Betriebsratsamt und Gerichtsverfahren

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, ist das betroffene Betriebsratsmitglied mit der Regelung seiner arbeitsvertraglichen Probleme befasst. Wie wirkt sich dies auf die Mitgliedschaft im Betriebsrat aus - insbesondere wenn ein Hausverbot oder eine Suspendierung ausgesprochen werden? Ein Klageverfahren lässt das Betriebsratsamt unberührt. Wegen der Unsicherheit des Verfahrensausgangs ist aber von einer zeitweiligen Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 BetrVG. auszugehen. Ein Ersatzmitglied rückt nach. Je nach Verfahrensausgang sind folgende Alternativen denkbar:

Ist rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht das Abeitsverhältnis ungekündigt fort. Für das Betriebsratsamt bedeutet dies, dass das Mitglied nicht mehr gehindert ist und die Tätigkeit wieder voll umfänglich wahrnehmen kann. Das Ersatzmitglied scheidet aus.

Ist rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung wirksam ist, gilt das Arbeitsver-hältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist als beendet. Damit endet auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat, § 24 Nr. 4 BetrVG. Das Ersatzmitglied tritt als Nachrücker endgültig in den Betriebsrat ein.

http://209.85.129.104/search?q=cache:Ye6ZL6E51jgJ:www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7289.pdf+K%C3%BCndigungsschutzklage+Betriebsratsmitglied+Amtsaus%C3%BCbung&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de

Sollte die Kündigungsschutzklage für dich negativ ausfallen müssten Neuwahlen eingeläutet werden, da ihr dann unter eure BR-Mitgliederanzahl fällt.

Viel Glück!

S
Spike

14.04.2007 um 20:49 Uhr

Danke Mona Lisa

Bis zum Abschluss der KSK bin ich Arbeitnehmer und somit tritt §24.3 BetrVG nur im negativen Fall in kraft?

gruß Spike

M
Mona-Lisa

14.04.2007 um 20:57 Uhr

@Spike, ja, so wäre es im negativen Fall. Aber davon wollen wir doch mal nicht ausgehen, oder? ;-))

Ihre Antwort