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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - In 5 Minuten kann man mit Gesetzesauszügen doch niemand Schulen, muss der MA das unterschreiben?

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Tatie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma wurde den MA Inhalte des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes in 5 Minuten vorgelesen. Danach sollen alle unterschreiben das die darüber eine Schulung erhalten haben. In 5 Minuten kann man mit gesetzesauszügen doch niemand Schulen- Frage muss der MA das unterschreiben.

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Community-Antworten (3)

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Lotte

28.03.2007 um 21:51 Uhr

Tatie, ist schon interessant, wie manche AG meinen, ihren ges. Pflichten nach § 12 des AGG nachkommen zu können.

Nein, muss er nicht und der BR kann im Rahmen des §80 tätig werden oder auch §85 (wenn sich der MA beschwert).

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Lottesfan

28.03.2007 um 22:55 Uhr

@Tatie,

bei uns wurde gesagt: "...Sie müssen mit Ihrer Unterschrift eigentlich nur den Erhalt quittieren..."

Ich habe es nicht unterschrieben, aber das Begleitschreiben mitgenommen zur Diskussion im BR.

K
Kölner

28.03.2007 um 22:58 Uhr

@Lottesfan Vielleicht greift dann der BR ein nach § 87 Abs. 1 Nr. 1... ...schön, dass es noch Fans gibt!

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