Folgende Frage wurde mir von einem AN zugetragen:


Der AN wohnt ca. 5 Minuten von seinem Einsatzort entfernt. Unser Hauptstandort liegt von dem Wohnort des AN's ca. 15 Minuten entfernt.

In der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr (an einem Wahltag) findet bei uns die Betriebsratswahl am Hauptstandort statt.

Der besagte AN möchte vor Arbeitsbeginn am Einsatzort zum wählen an unseren Hauptstandort fahren.

Jetzt stellt sich die Frage ob er die zusätzlichen 10 Minuten für die Hinfahrt erstattet bekommt. (Wahlzeit und anschließende Fahrt an den Einsatzort sind natürlich Arbeitszeit)

Ist es nicht so, dass es egal ist in welchen Teil des Unternehmens man fährt, der Weg an den Arbeitsplatz (ob jetzt zum wählen oder arbeiten) ist nie Arbeitszeit? Mir ist klar, dass wenn ein AN unter der Arbeitszeit an den Hauptstandort fährt, wählt und wieder an seinen Einsatzort fährt alles auf Arbeitszeit läuft. Ich weiß nur nicht wie das mit der ersten Fahrt an einem Tag in den Betrieb ist...

Daraus resultiert dann natürlich auch die Frage der Fahrtkostenerstattung.

Irgendwie kann ich da nichts Eindeutiges finden...