Teilzeitbesch. festgelegte Mittagspause außerhalb Kernarbeitszeit
Hallo, ich bin in Teilzeitbeschäftigung und habe eine Kernarbeitszeit von 9 Uhr bis 11.30 Uhr. Die allgemeine Kernarbeitszeit ist von 9 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr. Die Zeit der Mittagspause ist jetzt festgesetzt worden auf 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr. Wenn ich von 11:43 bis 11:50 Uhr in Pause gehe und über 6 Stunden Arbeitszeit komme, bekomme ich 7 Minuten und zusätzliche 30 Minuten Arbeitszeit abgezogen, weil ich die 7 Minuten Pause außerhalb der Pausenregelung genommen habe. Ist das so richtig?
Community-Antworten (1)
12.06.2019 um 17:48 Uhr
Wenn Du mehr als 6 Stunden arbeitest, dann MUSST Du mindestens 30 Minuten Ruhepoause einhalten (bei mehr als 9 Stunden sogar 45 Minuten). Diese Pausen können auch in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten unterteilt werden, Kürzere Arbeitsunterbrechungen als 15 Minuten dürfen nicht auf die Ruhepausen angerechnet werden.
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