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Betriebsversammlung - Vereinbarung , daß man diese zum Beispiel nur zwei Mal im Jahr stattfinden läßt?

L
leberwurst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

laut Betriebsverfassungsgesetz muß in jedem Quartal eine Betriebsversammlung gemacht werden. Aber es gibt ja auch nicht immer so viel zu berichten! Läßt sich dieses Gesetz irgendwie umgehen, in dem man mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung trifft, daß man diese zum Beispiel nur zwei Mal im Jahr stattfinden läßt? Wir würden auch wollen, daß unser Arbeitgeber mit seiner Unterschrift schriftlich zustimmt, nicht daß dieser dann im schlimmsten Fall die Auflösung des Betriebsrates beantragt, weil wir gegen das Gesetz verstoßen! Kann man dieses Gesetz umgehen, ohne einen Schaden davon zutragen? Bedanke mich im voraus für Eure Hilfe, die wirklich immer klasse ist! :-) Gruß, leberwurst

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

01.03.2007 um 17:32 Uhr

Das können auch die AN des Betriebes oder die Gewerkschaft verlangen, und die wirst Du wohl kaum zur Unterschrift bekommen. Dein AG kann auch nicht durch seine Unterschrift einen solchen Verstoß gegen eine zwingende Vorschrift sanktionieren

Umgehen läßt sich diese Vorschrift nicht.

Du kannst es natürlich einfach so machen, und schauen was dabei rauskommt.

R
Rollie

01.03.2007 um 17:53 Uhr

  1. kann ich mir nicht vorstellen, das ein Betriebsrat so wenig aus seiner Arbeit zu berichten hat.

  2. Würde man den Mitarbeitern damit auch die Möglichkeit nehmen, ihre Fragen an den Betriebsrat stellen zu können.

  3. kann man meines Erachtens nicht mittels Unterschrift zwischen BR und AG eine vom BetrVG geforderte Regelung aushebeln.

B
betriebsratten

01.03.2007 um 18:05 Uhr

Nein, geht nicht. Gesetze werden durch das Parlament erlassen und gesetzliche Verpflichtungen können weder durch BV noch durch Absprachen oder sonst irgendwas abgelöst werden.

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