Führungskraft als Betriebsrat!
Würde gewählt 4 Männer und 3 Frauen. Hat sich rausgestellt eine Frau wahr Führungskraft ist aber nicht mehr. Jezt wollen 3,4 Gewällte BR Rauswerfen die Frau brauchen 4 Stimmen d. Ist Sie weg u. Rutsch Eine neun Kanditat v. Platz 8 ins BR. Rein... Ob so Einfach geht?
Jezt hat man gehört 2 Frau waht früher auch Führungskraft muss Sie auch weg?
Mfg.
Community-Antworten (8)
30.11.2018 um 23:36 Uhr
Erstens können Führungskräfte auch im Betriebsrat sein nur leitende Angestellte nicht. Zweitens können Betriebsräte nicht rausgewählt werden.
01.12.2018 um 07:44 Uhr
Deutsch ist eine schöne Sprache oh mann. Aber wenigstens ist Führungskraft richtig geschrieben und das ist ja das wichtigste :)
ne geh nie so, mus bleibe in BR.
01.12.2018 um 11:31 Uhr
Ok! Danke Moreno...
@MaJOK Schon wieder einer Schlauer in Gramatik einziger Muttersprache was er kann...Sonst nichts..
01.12.2018 um 12:18 Uhr
Man kann niemanden aus dem Br rauswählen. Nur leitende Angestelllte nach §5 BetrVg dürfen nicht gewählt werden. Nur weil jemand was geleitet hat muss er doch kein schlechter br sein. Schließlich seit ihr für alle Mitarbeiter verantwortlich. Solche br-Mitglieder können sogar sehr nützlich sein, wegen ihrer Kenntnisse. Ich empfehle euch dringend die Schulungen zu machen. Ich geb noch den Auszug vom § 23 abs.1 betrVg und §5 betrVg. Viel Spaß beim lesen.
) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
1.in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;
2.die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben;
3.Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist;
4.Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
5.der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1.zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3.regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein. Für die in Absatz 1 Satz 3 genannten Beamten und Soldaten gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
1.aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
2.einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
3.ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
4.falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.
01.12.2018 um 12:31 Uhr
Pepes hattet ihr denn schon wenigstens Br1 Seminar. Es wäre auch eine grobe Pflichtverletzung sich nicht regelmäßig Schulen zu lassen.
01.12.2018 um 13:56 Uhr
Hallo, es würde erst die Wochen gewählt 3 Frauen und 4 Männer. Ich weist eine Führungskraft kann man nicht abwählen? Aber trotzdem finde nicht IO.
3,4 Kandidaten wolle Sie abwählen ob Sie durch kriegen?
Ich finde auch nicht IO. so was Führungskraft und jezt BR. Das ist das gleiche wie Gruppensprechen u. gleichzeitig Vertrauensmann in Größere Betrieb kommt vor.
Ich weist vor dem Wahl sind Vorgesetzte gelaufen, druck gemacht und habe mehreren Personen gefragt ob Sie nicht auf die Liste aufstellen lassen? Eine hat auch gemacht dann hat Sie auch geschafft zu BR. weil die Chefs für ihr Werbung gemacht haben "Freiwillige muss".
Dann haben die Chef besten Kontakt zu BR wissen alles was läuft Spionage, Propaganda etc..
01.12.2018 um 14:27 Uhr
Ihr müsst damit leben. Wenn die nicht die Mehrheit haben, nützt die Spionage kaum was. Einfach rauswählen geht nicht. Beschließt so schnell wie möglich die Grundlagen Seminare und dann werdet ihr ja sehen wie sich die Führungskräfte nach dem Seminaren verhalten. Kenne einen ehemaligen brv der war ziemlich hoch schon In der Herachie der Firma. Wo er gewählt wurde hatten viele Bauchschmerzen, es war ein Glücksfall für die Beschäftigten. Durch seine internen Kenntnisse, wurde der Standort nicht geschlossen sondern sogar erweitert. Erst hatten sich auch seine Vorgesetzten gefreut, dachten sie hätten ein Spion im br. Heute ist er ein rotes Tuch für die gl.
01.12.2018 um 14:40 Uhr
Beschäftigt euch nicht mit Sachen, die nicht möglich sind. Kostet nur unnötig Kraft und Zeit. Macht eure eigentliche Arbeit und schaut was die zeit bringt. Die nächste Wahl kommt bestimmt.
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